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Regulierte Buchpreise bedeuten günstige Bücher

Buchpreisbindungsgesetz: SKS stimmt zu

und verlangt effektive Preiskontrolle

Ein Buchpreisbindungsgesetz kann helfen, die Bücherpreise tief zu halten. Dies zeigen Erfahrungen aus dem In- und Ausland. Die SKS stimmt daher in der Vernehmlassung dem Gesetzesentwurf der Nationalratskommission zu. Da 80 Prozent der Bücher importiert werden und die Mehrheit der Schweizer Buchhandlungen in ausländischer Hand ist, muss das Buchpreisbindungsgesetz auch ein Instrument gegen zu hohe Importpreise sein. Die SKS verlangt eine Fixierung der Importpreise, eine Preiskontrolle durch den Preisüberwacher und eine Limitierung der Rabatte.

Am 2. Februar 2009 endet die Vernehmlassungsfrist für ein Buchpreisbindungsgesetz. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat ein solches ausgearbeitet. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst ein Buchpreisbindungsgesetz, das die Buchpreise gegen oben und zum Teil gegen unten fixiert. Erfahrungen aus dem Ausland und aus der Romandie haben gezeigt, dass die Bücherpreise nur in Ländern mit Buchpreisbindung (z.B. Deutschland, Österreich) langsamer ansteigen als die Teuerung. Demgegenüber wurden Bücher in Grossbritannien deutlich teurer. In der Romandie sind die Bücher zum Teil bis zu 40 Prozent teurer als in Frankreich. Somit führt die Buchpreisbindung zu tiefen Buchpreisen.

Wichtig ist, dass die Buchpreise einer Marktaufsicht unterstehen und nur wenige Abweichungen von der Preisbindung gestattet werden. Die Forderungen der SKS:

– Hersteller und Importeure dürfen die Bücher den Buchhandlungen und Weiterverkäufern in der Schweiz nicht teurer als denjenigen im eigenen Land (z.B. Deutschland, Frankreich) verkaufen. So werden die Importpreise fixiert.

– Der Preisüberwacher muss die Endverkaufspreise der Bücher überwachen, also die Preise, welche die Buchhandlungen von den Konsumentinnen und Konsumenten verlangen. Diese Aufgabe hatte er bereits zu Zeiten der branchenvereinbarten Buchpreisbindung («Sammelrevers») in der Deutschschweiz inne.

– Die Buchhandlungen dürfen Rabatte bis zu 5 Prozent gewähren. Die Rabatte an öffentliche Bibliotheken und Schulen sind im Sinn eines Kompromisses auf 10 Prozent zu begrenzen: Höhere Rabatte müssten von den Konsumentinnen und Konsumenten zu finanziert werden.

– Die Buchhandlungen dürfen die Bücher nicht teurer verkaufen als angeschrieben. Wird dies erlaubt, geht der preisdämpfende Effekt des Buchpreisbindungsgesetzes verloren.

«80 Prozent der Bücher in der Deutschschweiz werden aus dem Ausland importiert. Es geht nicht an, dass einmal mehr ausländische Konzerne mit überhöhten Preisen die Schweizer Kaufkraft abschöpfen», kritisiert Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Ebenso ist die Mehrheit der Schweizer Buchhandlungen in ausländischer Hand. Es ist daher zentral, dass das Buchpreisbindungsgesetz sowohl das Erhalten der Literaturvielfalt als auch den Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz bezweckt.

Vernehmlassungsantwort der SKS (pdf, 44kb)