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Preisexplosion: Keine Gewinne auf dem Rücken der Stromkonsumenten

Die Stromtarife steigen im Jahr 2023 massiv, je nach regionale Energieversorger um das Dreifache. Sind solche Erhöhungen wirklich gerechtfertigt oder optimieren die Stromunternehmen auf dem Rücken der gefangenen Konsumentinnen und Konsumenten gerade ihre Gewinne? Der Konsumentenschutz fordert, dass die zuständige Elektrizitätskommission (ElCom) die Tariferhöhungen unter die Lupe nimmt und ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagt. Ausserdem muss sich Stromsparen endlich finanziell lohnen.

Bis zum 31. August 2022 mussten die lokalen Stromversorger die Tariferhöhungen für das Jahr 2023 der ElCom melden. Heute, kaum eine Woche später, publiziert die ElCom voraussichtlich die neuen Strompreise. Und diese haben es in sich: Es gibt Orte, wo ein Haushalt mit 4’500 kWh Stromverbrauch pro Jahr mit einer Steigerung der Stromkosten von 780 auf 2230 Franken rechnen muss. Das ist beinahe eine Verdreifachung des Strompreises innerhalb eines Jahres.

 

ElCom muss die Tariferhöhungen und Gewinne der Stromlieferanten unter die Lupe nehmen

Laut Stromversorgungsverordnung orientiert sich der Strompreis an den Entstehungskosten durch den Betrieb von Kraftwerken und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers (Art.4, StromVV). In den Strompreis hineingerechnet wird gleichzeitig der Verwaltungsaufwand und der erlaubte Gewinn der Stromunternehmen: Gemäss Weisung der ElCom darf dieser im Jahr 2023 75 Franken pro Haushalt betragen. Wie sich bei solchen «längerfristigen» Verträgen plötzlich die Preise verdreifachen können oder welches Unternehmen wie viel Gewinn macht, ist für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Die ElCom hat den gesetzlichen Auftrag, ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen zu untersagen oder bei zu hohen Preisen Absenkungen zu verfügen. Für Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, ist darum klar: «Die ElCom muss ihre Rolle als unabhängige staatliche Regulierungsbehörde jetzt wahrnehmen und die Stromtarife der Stromunternehmen genau untersuchen. Allfällige Gewinne auf dem Rücken der Privathaushalte müssen untersagt werden.»

 

Stromsparen muss sich lohnen: Sockelbeiträge gehören abgeschafft

Seit unzähligen Jahren fordert der Konsumentenschutz, dass sich Stromsparen auch für kleine Strombezüger finanziell lohnen muss (siehe bspw. Medienmitteilung von 2008). Dies können sie aber nur, wenn der effektive Energiebezug verrechnet wird. Oftmals verrechnen die Stromunternehmen jedoch Grundgebühren (z.B. für den Anschluss), Servicepauschalen (z.B. für den Stromzähler) oder ähnliche Grundpreise ohne effektiven Energiebezug. Solche Pauschalen verzerren die Kostenwahrheit der Stromrechnung und halten darum auch vom Energiesparen ab. Sara Stalder ist überzeugt: «Wenn Haushalte Energie sparen sollen, gehören solch überholte Tarifmodelle sofort abgeschafft.» Damit sich Stromsparen wirklich auch lohnt, fordert der Konsumentenschutz ansteigende Strompreise je nach Verbrauch.

 

Konsumentenschutz lanciert Umfrage zu Strompreisen

Der Konsumentenschutz wird die Entwicklungen der Strompreis-Kontrolle für 2023 eng verfolgen. Gleichzeitig setzt er sich für die Abschaffung der Grundgebühren ein. Zu diesen beiden Themen lancierte er am 6. September 2022 eine Umfrage, an der Konsumentinnen und Konsumenten teilnehmen können. Link zur Umfrage: https://findmind.ch/c/1Yz7-5yuU

 

Hintergrundinformation:

Der Auftrag der ElCom

Normale Konsumentinnen und Konsumenten in der Grundversorgung können Ihre Energiefirma nicht auswählen. Sie sind gefangene Kunden und damit vollständig von den Strompreisen abhängig, die ihr lokalen Energieunternehmen verrechnet. Um zu verhindern, dass die Stromunternehmen willkürlich die Preise erhöhen, wurde im Jahr 2007 im Stromversorgungsgesetz (StromVG) eine Elektrizitätskommission (ElCom) geschaffen. Diese muss die Elektrizitätstarife der Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Netznutzungsgebühren kontrollieren. Die ElCom kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder bei zu hohen Preisen Absenkungen verfügen.

Stromtarife 2023