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Massenhaft unlautere Geschäftspraktiken

Während der ersten acht Monate dieses Jahres sind bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, FRC und Acsi) 3200 Beschwerden wegen unlauteren Geschäftspraktiken eingegangen. Was wenig überrascht: In 90% der Fälle ist die Telefonbelästigung (Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch) Grund der Beschwerde. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen reicht 36 Strafanzeigen bei verschiedenen kantonalen Staatsanwaltschaften ein.

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ermöglicht es, gegen jene Firmen vorzugehen, die durch ihre unseriösen Geschäftspraktiken den lauteren Wettbewerb torpedieren. Seit der Revision des UWG im April 2012 sammelt die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, welche von unlauteren Machenschaften betroffen sind.

 

Die Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch hat seit dem Januar diese Jahres zu 2923 Beschwerden geführt, wobei 40% davon die Romandie betreffen. Danach kommt der Adressbuchschwindel (113) gefolgt von intransparenten Verkaufsanbietern im Internet (92), unhaltbaren Gewinnversprechen (75) und Pyramidensystemen (20). Die Beschwerden teilen sich folgendermassen auf die drei Sprachregionen auf: 1903 aus der Deutschschweiz, 1313 aus der Romandie sowie 35 aus dem Tessin.

 

Viele der Unternehmen, gegen welche sich die meisten Beschwerden richten, waren bereits im Sommer 2012 von einer Anzeige betroffen. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen stellt mit Ernüchterung fest, dass 14 Monate später nur wenige Urteile gefällt worden sind. Es ist vielfach sehr schwierig, die Unternehmen ausfindig zu machen, von welchen die unerbetenen Werbeanrufe ausgehen. Manipulierte Telefonnummern, verschachtelte Firmenkonstrukte, Weitergabe der Aufträge an Callcenters im Ausland oder Scheinumfragen sind nur einige der angewandten Tricks, um das Gesetz zu umgehen oder dessen Umsetzung zu erschweren. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen verlangt von der Schweizer Justiz, im Falle von Verurteilungen Strafen mit abschreckender Wirkung auszusprechen.

 

Kurzer Überblick: Seit der Revision von Art. 3 UWG im April 2012 hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen 8120 Beschwerde erhalten und über 50 Anzeigen eingereicht. Folgende unlautere Geschäftspraktiken sind davon betroffen: Adressbuchschwindel, intransparente Verkaufsanbieter im Internet, Pyramidensysteme, unhaltbare Gewinnversprechen sowie Missachtung des Sterneintrags im Telefonbuch. Den fehlbaren Unternehmen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

 

Die SKS hat folgende Unternehmen angezeigt.