Keine Beschneidung der Kompetenzen des Preisüberwachers
UREK-N-Entscheid zum StromVG: Konsumentenanliegen wenig berücksichtigt
Wird der Elektrizitätsmarkt ohne griffige Preiskontrolle durch den Preisüberwacher geöffnet, drohen massive Strompreissteigerungen. Die SKS fordert, dass dank tieferen Strompreisen auch die Konsumentinnen und Konsumenten von der Elektrizitätsmarktliberalisierung mit dem neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) profitieren können.
Im Einklang mit dem Bundesrat ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) den Stromkonzernen gefolgt: Der Preisüberwacher soll nicht mehr für die Kontrolle der Strompreise zuständig sein, sondern die neu geschaffene Elektrizitätskommission (ElCom). In der ElCom haben keine Vertreter der Konsumentinnen und Konsumenten Einsitz, sondern mehrheitlich die Strombarone selbst. Ohne eine solche griffige Preiskontrolle drohen die Strompreise wie in Deutschland nach der Liberalisierung massiv zu steigen.
Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen möglichst gute Stromdienstleistungen zu vertretbaren Kosten. Damit die Elektrizitätsmarktliberalisierung hierzu führt, fordert die SKS den Nationalrat auf, den Entscheid der UREK-N zu korrigieren:
- Keine Beschneidung der Kompetenzen des Preisüberwachers: Die Funktion des Preisüberwachers ist in der Bevölkerung populär. Der Preisüberwacher ist sichtbar und transparent, die ElCom nicht. Im Minimum die Preiskontrolle der Elektrizitätstarife der Endverbraucher soll beim Preisüberwacher bleiben.
- Einsitz der Konsumentinnen und Konsumenten in der ElCom: Nur «unabhängige» Wissenschaftler und Vertreter der Stromkonzerte werden Einsitz in die ElCom und in die nationale Netzgesellschaft haben. Die SKS fordert, dass in diesen zentralen Regulierungsentscheiden auch die Vertreter der kleinen Konsumentinnen und Konsumenten (Haushalte) Einsitz haben. Weiter beantragt die SKS die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle, welche die Konsumentinnen und Konsumenten bei Rechtsstreitigkeiten anrufen können.
Positiv beurteilt die SKS, dass die UREK-N den Elektrizitätsmarkt für die Haushalte sofort öffnen will. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilmarktöffnung nur für die Unternehmen hätte die Konsumentinnen und Konsumenten «gefangen» gehalten. Schlimmstenfalls hätten die Haushalte mit höheren Strompreisen die tieferen Preise der Unternehmen berappen müssen. Grundbedingung für die Marktöffnung ist dabei die Garantie der Versorgungssicherheit mit dem WAS-Modell, gemäss dem die Konsumentinnen und Konsumenten auch beim ehemaligen Elektrizitätswerk bleiben können, wenn sie wollen.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 16. Februar 2005