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Käfigeier bleiben deklariert!

Cassis-de-Dijon-Prinzip: Bundesrat verzichtet auf Abschaffung einer zentralen Ausnahme

Die Deklaration von importierten Eiern von Legehennen aus Käfighaltung bleibt bestehen. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht rüttelt der Bundesrat vorderhand nicht an dieser Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die SKS ist erfreut, dass das Recht auf Information der KonsumentInnen respektiert wird. Gerade im Hinblick auf die Öffnung der Agrarmärkte muss die Schweizer Landwirtschaft auf Transparenz und Qualität setzen.

Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips schlägt der Bundesrat das Aufheben zahlreicher Sondervorschriften vor. Die SKS hat sich für die rasche und einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ausgesprochen. Beibehalten werden sollen lediglich 10 Ausnahmen im Lebensmittelbereich. Bereits Anfang Jahr verzichtete der Bundesrat darauf, die obligatorische Herkunftsdeklaration von Lebensmitteln aufzuheben. Nun wird auch auf die letzte hängige Ausnahme – der Deklaration von Käfigeiern – beibehalten.

Die SKS ist hierfür erfreut. «Die Deklaration von importierten Lebensmitteln, welche mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt worden sind, ist eine Schweizer Errungenschaft», meint Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS. «So werden die KonsumentInnen transparent über die Produktionsart informiert und es gibt gleich lange Spiesse für die Schweizer Bauern, welche ihre Legehennen artgerechter als im Ausland halten.»

Ursprünglich überlegte der Bundesrat, die obligatorische Deklaration der importierten Käfigeier durch eine freiwillige Deklaration zu ersetzen und an Regelungen in der EU anzupassen. Ende 2008 sollte hierzu ein Bericht vorliegen. Wie das zuständige Seco der SKS bestätigte, wird hieraus nichts. Denn es ist offensichtlich, dass die EU-Regelungen zur Batteriehaltung von Legehennen noch weit vom Schweizer Niveau entfernt sind. Ab 2012 verbietet die EU «lediglich» die bisherige Käfighaltung, nicht aber generell die Haltung von Legehennen in Käfigen.

Die Käfigeierdeklaration wird Gegenstand der Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich sein. Die SKS verlangt:

  • Die Käfigeierdeklaration muss beibehalten werden.
  • Die Käfigeierdeklaration ist auszuweiten auf Verarbeitungseier. In Teigwaren, Tiramisu etc. verschwinden Tonnen von undeklarierten Käfigeiern. Die Schweizer Landwirtschaft hat in offenen Märkten nur eine Chance, wenn sie qualitativ hochstehende Lebensmittel produziert und die KonsumentInnen über die Lebensmittelqualität informiert sind.
  • Importiertes Käfigkaninchenfleisch ist ebenfalls zu deklarieren. Der Bundesrat hat eine entsprechende Nationalratsmotion befürwortet. Dies beweist: Auch in Zeiten des Abbaus von Handelshemmnissen besteht ein nationaler Spielraum für die klare Produktinformation.