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Hochpreisinsel Schweiz nicht zementieren

Revision des Patentgesetzes

Soll die Schweiz weiterhin eine Hochpreisinsel im europäischen Markt bleiben? Die Stiftung für Konsumentenschutz wehrt sich dagegen, dass im Patentgesetz überrissene Preise gesetzlich legitimiert werden.

Die Revision des Patentgesetzes, deren Vernehmlassung bis Ende Oktober läuft, befasst sich nicht nur mit der Patentierung von Tieren, Pflanzen und Genen, sondern auch mit der Schutzwirkung der Patentes.

Überrissene Preise und das Verbot von Parallelimporten sollen nun quasi gesetzlich verankert werden: Das Patentgesetz sieht die sogenannte nationale Erschöpfung von Patenten vor. Der Patentinhaber kann also in der Schweiz ein exklusives Vermarktungsrecht wahrnehmen und zugleich verhindern, dass dieses Produkt aus dem Ausland wieder in die Schweiz importiert und zu einem günstigeren Preis abgesetzt wird. Diese Verhinderung von Parallelimporten ist zwar vorteilhaft für die Patentinhaber, aber ein grosser Nachteil für die Konsumentinnen und Konsumenten, welche überteuerte Preise bezahlen müssen. Hinzu kommt, dass insbesondere ausländische, multinationale Unternehmen für ihre patentierten Produkte in der Schweiz deutlich höhere Preise verlangen, weil die Schweiz nicht zum Wirtschaftsraum der EU gehört und sie in der Schweiz weiterhin besondere Rechte geltend machen können. Der Patentschutz wird so auch zu einem Preisschutz.

Das hat spürbare Folgen für die Schweiz

  • Der Detailhandel zahlt heute für identische Güter durchschnittlich 30 Prozent höhere Preise als in umliegenden Ländern
  • die Kaufkraft der Schweizer Haushalte wird geschwächt
  • der Einkaufstourismus blüht
  • die Wirtschaft, insbesondere die KMU’s, sind weniger wettbewerbsfähig

Die SKS fordert deshalb ein Patentrecht, welches nicht die Hochpreisinsel Schweiz, sondern die Konsumentinnen und Konsumenten vor überrissenen und ungerechtfertigten Preisen schützt und Parallelimporte ermöglicht. Die sogenannte „regionale Erschöpfung des Patentrechtes“ muss gegenseitig mit der EU eingeführt werden und entsprechende bilaterale Abkommen getroffen werden.

Vernehmlassungsantwort

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 27. Oktober 2004