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Freilandeier bei Vogelgrippe: Amtlich erlaubte Nicht-Information

Freilandeier müssen nicht umdeklariert werden, auch wenn die Hühner wegen Vogelgrippe-Massnahmen seit Monaten nicht mehr auf der Wiese waren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) gibt dazu grünes Licht. Der Konsumentenschutz erachtet diese amtlich bewilligte Nicht-Information als unverständlich und unfair.

In einem Informationsschreiben hält das BLV fest, dass eine Anpassung der Kennzeichnung nicht notwendig sei, selbst wenn Vogelgrippe-Massnahmen über Monate in Kraft sind.

Konkret bedeutet das: Die Hühner haben keinen Auslauf auf eine Wiese («Freiland»). Ihnen steht lediglich ein abgedeckter Wintergarten zur Verfügung. Dennoch können die Eier während einer unbeschränkten Zeit als Freilandeier verkauft werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen am Verkaufspunkt nicht informiert werden. Eine Information über die Medien, die Branche und allenfalls über den Detailhandel sei ausreichend, begründet das BLV. «Daher ist der Täuschungsschutz auch ohne Umetikettierung gewährleistet, obwohl die Angabe nicht den Tatsachen entspricht», stellt das BLV fest. Das heisst: Auch das BLV findet die Angabe auf der Packung nicht korrekt, wenn Massnahmen gegen die Vogelgrippe in Kraft sind. Es sieht aber davon ab, eine korrekte Deklaration zu verlangen.

Diese Kehrtwende des BLV überrascht und enttäuscht. Im letzten Jahr hat sich der Konsumentenschutz dafür eingesetzt, dass die Branche, der Detailhandel und das BLV ein Vorgehen erarbeiten, welches eine Deklaration nach spätestens 16 Wochen vorgesehen hätte. Ein Vorschlag lag auf dem Tisch. Doch offenbar orientiert sich das BLV nun an der «pragmatischen Handhabung dieser Problematik» der EU. Diese hat die Kennzeichnungspflicht nach 16 Wochen aufgehoben.

Migros, Coop und auch GalloSuisse zeigen sich – wenig überraschend – einverstanden mit diesem Vorgehen. Sie wollen je nach Dauer der Vogelgrippe zusätzliche Informationsmassnahmen prüfen. Die Forderung des Konsumentenschutzes hingegen ist klar: Die Produkte müssen zumindest am Verkaufspunkt oder noch besser auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Denn nur so sind Konsumentinnen und Konsumenten wirklich informiert.

Trotz den Bemühungen des Konsumentenschutzes werden Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft folglich bei Vogelgrippe einen Mehrpreis von rund 10 Rappen pro Ei für Freilandhaltung zahlen. Sie werden im Laden aber nicht informiert, dass die Bezeichnung nicht stimmt.

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