Fehlende Preisangaben im Internet: Konsumentenschutz fordert Transparenz

Wer online ein Produkt oder eine Dienstleistung sucht, erwartet, dass auch die Preise dazu bekannt gegeben werden. Tier- und Zahnärzt:innen oder Notariate veröffentlichen ihre Preise und Tarife in der Regel nicht. Der Konsumentenschutz fordert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf, im Internet für Transparenz zu sorgen. Es macht keinen Sinn, dass die Preise zwar vor Ort, aber nicht auf der Webseite des Anbieters einsehbar sind.
Die Hündin muss geimpft, der Kater gechippt werden: Ein Besuch in der Tierklinik kann schnell teuer werden. Wie teuer, da tappen die Tierhalter:innen regelmässig im Dunkeln. Sie müssen sich diese Informationen mühsam per Telefon oder Post beschaffen. Denn ein Stichprobentest des Konsumentenschutzes von 30 Tierarztpraxen zeigt: Auf keiner der besuchten Webseiten sind Angaben zu Preisen für Standardbehandlungen wie Impfungen, Röntgenaufnahmen oder allgemeine Untersuchungen zu finden.
Das SECO verlangt zwar, dass Preise für Standardleistungen ortsunabhängig zugänglich sein müssen. Doch die Entscheidung, ob dies telefonisch, schriftlich oder online erfolgt, bleibt den Praxen überlassen. Laut SECO besteht kein Handlungsbedarf, schliesslich sei die Bekanntgabe über die Webseite bereits heute eine von mehreren zulässigen Optionen. Allerdings berücksichtigt das SECO nicht, dass ausgerechnet die einfachste Option, die Preisangabe im Internet, nicht zur Anwendung kommt.
Preisangabe ist keine Holschuld
In anderen Dienstleistungsbranchen ist es längst selbstverständlich, dass Preise online einsehbar sind – etwa bei Hotels, Coiffeursalons oder Reisebüros. Fehlende Preistransparenz ist in diesen Branchen zu einem klaren Wettbewerbsnachteil geworden. Auch bei Zahnärzt:innen, Banken oder Notariaten sind Preislisten häufig nicht online verfügbar. Der Konsumentenschutz sieht keinen Grund, weshalb in diesen Branchen keine Preisangabe auf der Webseite möglich sein soll. Ohne Preisangaben fehlt den Kund:innen die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen oder sich finanziell darauf vorzubereiten.
Konsumentenschutz fordert klare Vorgaben
«Es ist nicht nachvollziehbar, dass das SECO auch 2025 keine verbindliche Online-Preisangabepflicht vorschreibt. In einer digitalisierten Welt reicht es nicht, wenn Preisangaben auf Webseiten lediglich als “geeignetes Mittel” aufgeführt werden», kritisiert Livia Kunz, Leiterin Recht des Konsumentenschutzes. «Transparenz muss dort stattfinden, wo nach der Information gesucht wird – also online.»
Der Konsumentenschutz fordert das SECO daher auf, endlich für klare, verbindliche Vorgaben zu sorgen. Die Informationsblätter, Broschüren und Leitfäden für die Preisangaben für Produkte und Dienstleistungen müssen grundlegend überarbeitet und präzisiert werden. Darin soll verbindlich festgehalten werden: Wenn eine Webseite existiert, müssen die Preise, die vor Ort bekanntgegeben werden müssen, auch online angegeben werden.