Eierimporte: Bundesrat setzt Signal gegen Käfigeier
2000 Tonnen zusätzliche Importeier dürfen nicht aus der Käfighaltung stammen
2000 Tonnen Eier sollen zusätzlich in die Schweiz importiert werden – hingegen dürfen diese nicht von Legehennen aus Käfighaltung stammen. Dies hat der Bundesrat heute entschieden. Die SKS ist hierüber erfreut. Der Bundesrat reagiert damit auf den SKS-Protest vor 3 Jahren, als der Bundesrat den Import von mehr Käfigeiern zuliess. Die SKS verlangt, vollständig auf den Käfigeierimport zu verzichten oder auch verarbeitete Käfigeier zu deklarieren.
Der Bundesrat hat heute der Einfuhr von 2000 Tonnen Verarbeitungseiern für den Monat Dezember grünes Licht gegeben (Änderung der Agrareinfuhrverordnung). Dabei hat der Bundesrat eine Auflage gemacht: Die Eier dürfen nicht von Hühnern stammen, welche in Käfigen gehalten werden. Im Ausland ist die Käfighaltung von Legehennen noch weit verbreitet, in der Schweiz ist sie seit 1992 verboten. Die SKS ist äusserst erfreut über das Signal des Bundesrates. «Der Bundesrat anerkennt damit das Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten, keine Käfigeier essen zu wollen – nicht nur als Frühstücksei, sondern auch in verarbeiteten Lebensmitteln wie Nudeln oder Tiramisu», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz.
Konsumeier aus Käfighaltung müssen im Laden deklariert werden. Infolgedessen nahmen alle Detailhändler Käfigeier aus ihren Regalen. Wenn die Käfigeier aber in Teigwaren, Glacés oder Backwaren verschwinden, müssen sie nicht deklariert werden. Dementsprechend werden rege Käfigeier aus dem Ausland importiert, welche deutlich günstiger sind als Schweizer Eier. Dies untergräbt auch die Tierschutzanstrengungen der Schweizer Eierproduzenten.
Der Bundesratsentscheid ist ein Erfolg des Protests der SKS. Vor drei Jahren hatte der Bundesrat das Importkontingent für Verarbeitungseier bereits um 3000 Tonnen erhöht – damals aber noch ohne die Auflage an die Tierhaltung. Mit einer Interpellation von Nationalrätin Maya Graf protestierte die SKS damals heftig gegen diese Verletzung des Willens der Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Entscheid des Bundesrates zeigt der SKS: Es ist möglich, auf Käfigeier zu verzichten. Die SKS verlangt daher, dass auch für die «restlichen» 17’307 Tonnen importierte Verarbeitungseier eine befriedigende Lösung gefunden wird. Entweder soll für diese Verarbeitungseier eine Deklarationspflicht eingeführt werden oder – eine einfachere und effizientere Lösung – es sollen gar keine Käfigeier mehr eingeführt werden. Das BLW schreibt in seinen Unterlagen, dass die Nachverfolgung der Herkunft und der Produktionsart der Eier mit dem neuen EU-Kennzeichnungssystem für Eier denkbar einfach ist. Also!