Billag: Unternehmen sparen, Konsumenten bezahlen
Kleinunternehmen sollen von Billag-Gebühren befreit werden
Die Kommission des Nationalrates will kleine Unternehmen von den Radio- und Fernsehgebühren befreien. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), versteht diesen Entscheid nicht: „Auch hoch profitable Unternehmen würden damit von den Billag-Gebühren befreit, die Zeche zahlen die Konsumenten.“
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-NR) schwenkt auf die Linie des Ständerates ein: Künftig sollen kleine Unternehmen von Radio- und Fernsehgebühren befreit sein. Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), kritisiert diesen Entscheid: „Privatpersonen, die auf Radio und TV verzichten, müssten Empfangsgebühren bezahlen, Kleinunternehmen, die Radio und TV beziehen, hingegen nicht. Das ist absolut ungerecht.“
Eine Befreiung von Kleinunternehmen ist nicht nur ungerecht, sondern auch ineffizient. Sara Stalder: „Noch ist völlig unklar, welche Unternehmen von der Befreiung profitieren würden. Eine solche Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen und nicht beitragspflichtigen Unternehmen wird schwierig sein und führt zu unnötiger und teurer Bürokratie.“
Die SKS geht mit dem Bundesrat und dem Parlament einig, dass es einen Systemwechsel beim Inkasso der Radio- und Fernsehgebühren braucht. Im Gegensatz zur National- und Ständeratskommission lehnt die SKS eine Gebührenpflicht für alle Haushalte ab – zumindest bei den TV-Gebühren, die deutlich höher sind als die Radiogebühren.
Die SKS favorisiert das sogenannte Opt-Out-System: Jeder Haushalt und Betrieb ist grundsätzlich gebührenpflichtig, ausser wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine zum Fernsehempfang geeigneten Geräte vorhanden sind. Damit könnte man auf teure Massnahmen (Billag-Werbespots, etc.), die auf die Anmeldepflicht aufmerksam machen, verzichten.