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Billag: Gebührenzahler können mit Hilfe der SKS Mehrwertsteuer zurückfordern

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wird in einem kollektiven Verfahren die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren („Billag“) zurückfordern.*

Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2.5% – zu Unrecht, wie das Bundesgericht kürzlich entschieden hat. Trotzdem werden diese zu viel bezahlten Beträge nicht automatisch den Gebührenzahlern zurückerstattet. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) werden deshalb die zu viel erhobene Mehrwertsteuer zurückfordern.*

Die Höhe der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer hängt einerseits von der Beitragsdauer ab, andererseits davon, ob jemand lediglich Radiogebühren oder Radio- und Fernsehgebühren bezahlt hat. Im letzteren Fall beträgt die Rückforderung für die letzten 10 Jahre rund 100 Franken; sollte ein Gericht die Rückforderung auf 5 Jahre begrenzen, entsprechend weniger.

In einem ersten Schritt werden die SKS und ihre Partner direkt mit der Billag über eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer verhandeln. Unterstützt werden sie dabei von den zwei spezialisierten Anwälten François Bohnet und Daniel de Vries Reilingh. Die SKS wird alle Gebührenzahler vertreten, die sich bis zum 6. Dezmber 2015 registriert und die nötigen Dokumente (die letzte Billag-Rechnung plus unterschriebene Vollmacht) übermitteln haben.* Bei der Verhandlung mit der Billag werden die registrierten Personen kostenlos vertreten.

Sollten die Verhandlungen mit der Billag scheitern, wird die SKS den Rechtsweg beschreiten. Für diesen zweiten Schritt ist jedoch noch offen, ob die SKS einen kleinen Unkostenbeitrag erheben würde, jeder registrierte Gebührenzahler kann jedoch in diesem Fall frei bestimmen, ob er weiterhin eine Vertretung durch die SKS und ihre Partner in Anspruch nimmt.

*Passage nachträglich geändert, da Registrierung per 6. Dezember 2015 geschlossen wurde. Die unveränderte Medienmitteilung vom 1. Juni 2015 finden Sie hier.