BAG muss Fristen setzen
ESBO-Rückstände in öligen Lebensmitteln
Anfangs November wurde bekannt, dass fettreiche Lebensmittel, welche in Gläsern mit Schraubdeckeln verkauft werden, viel zu hohe Chemikalien-Rückstände (ESBO) aufweisen. Diese Lebensmittel stehen weiterhin im Regal. Die Konsumentenorganisationen fordern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf, rasch und energisch die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und Fristen zu setzen, damit dieser Misstand beseitigt wird.
Das Problem ist längerem bekannt, nachgewiesen werden konnten die ESBO-Rückstände aber erst, nach dem das Kantonslabor Zürich über entsprechende Analyse-Methoden verfügte: Von 48 kontrollierten, fettreichen Saucen lagen lediglich zwei unter den Grenzwerten, die anderen überschritten die Grenzwerte zum Teil massiv. Der Mittelwert der Proben liegt bei 183 mg/kg bei einer erlaubten Höchstkonzentration von 60 mg/kg.
In der Schweiz sind Waren im Wert von 60 Mio. Franken betroffen. Diese stehen weiterhin im Regal. Das BAG erachtet die Toxikologie von ESBO als nicht sehr gravierend, zudem würden relativ wenig solcher Lebensmittel konsumiert. Damit wird den Konsumentinnen und Konsumenten ein verwirrendes und wenig vertrauenerweckendes Signal ausgesendet: Grenzwerte können offenbar willkürlich beachtet oder übergangen werden. Für die Lebensmittelindustrie ist es hingegen kein grosser Ansporn, möglichst rasch etwas dagegen zu unternehmen.
Die vier Konsumentenorganisation acsi, frc, kf und SKS fordern vom BAG, dass der gesetzeskonforme Zustand möglichst rasch wieder hergestellt wird. In den nächsten Tagen ist ein Treffen mit der Lebensmittelindustrie geplant. Wir erwarten, dass dort konkrete Fristen gesetzt werden, bis wann eine Lösung ausgearbeitet sein muss und ab wann Sanktionen zu erwarten sind.
Das Problem ist komplex und international, gefordert ist auch die Verpackungsindustrie. Umso grösser ist die Gefahr, dass eine Lösung verschleppt wird oder beim Einsatz einer Alternative zu ESBO das selbe Problem auftaucht, sobald die Analysemethoden genügend ausgereift sind.
Stiftung für Konsumentenschutz
Bern, 25. November 2004