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Auf halbem Weg stehen geblieben

Herkunftsbezeichnung von Berg- und Alpprodukten

Mit der Schaffung von Ausnahmen und dem Fehlen weitergehender Auflagen bezüglich einer ökologischen oder tierfreundlichen Produktion ist die Verordnung über die Kennzeichnungen „Berg“ und „Alp“ auf halber Strecke stecken geblieben: Sie bringt den Konsumentinnen und Konsumenten kaum mehr Klarheit in der Fülle der Kennzeichnungsvorschriften.

In Zukunft sollen die Konsumentinnen und Konsumenten sicher gehen, dass Produkte, welche mit „Berg“ oder „Alp“ ausgezeichnet werden, auch aus diesen Regionen stammen und dort verarbeitet werden. Dies hat der Bundesrat heute so beschlossen.

Mehr Klarheit und Sicherheit also für die Konsumenten? Die SKS ist nur halb zufrieden mit dieser Verordnung:

  • Es werden keinerlei Auflagen bezüglich einer ökologischen oder tierfreundlichen Produktion gemacht. Die Verordnung beschränkt sich auf reine Absatzförderung und lässt das Ziel, eine ökologische und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, ausser acht.
  • Konsumentinnen verbinden mit den Begriffen „Berg“ und „Alp“ eine ursprüngliche, naturnahe Tierhaltung. Gemäss der vorliegenden Verordnung müssen jedoch weder BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) noch RAUS (regelmässiger Auslauf ins Freie) erfüllt werden.
  • Im Bereich der Verarbeitung wurden Ausnahmen für Frischprodukte geschaffen: Joghurt beispielsweise kann demzufolge aus „Bergmilch“ im Tal hergestellt werden. Diese Ausnahme wird insbesondere die Migros mit ihrer „Heidi-Linie“ freuen.

Die Konsumentinnen und Konsumenten werden sich auch nach Inkrafttreten der Verordnung ab anfangs 2007 im klaren sein müssen, dass „Berg“ und „Alp“ nur bedingt vertrauenswürdige Begriffe sind. Und dass insbesondere bei importierten, entsprechend gekennzeichneten Produkten überhaupt keine Gewissheit besteht, woher die Rohstoffe stammen und wo sie verarbeitet wurden.

Stiftung für Konsumentenschutz

Bern, 8. November 2006