25 Jahre nach dem Volks-Ja
Zu wenig Geld und rechte Bundesratsmehrheit blockieren Konsumentenschutz
Am 14. Juni 1981 stimmte das Schweizer Volk mit 65.5% Ja-Stimmen der Verankerung des Konsumentenschutzes in der Bundesverfassung zu. Das 25-jährige Jubiläum ist kein Grund zum Feiern: Die knappen Bundesmittel für die Konsumentenorganisationen limitieren deren Einfluss. Und die rechte Mehrheit im Bundesrat lehnt jeden Ausbau der Konsumentenrechte ab. Kein Umtauschrecht für defekte Handys und einseitige Vertragsbestimmungen im «Kleingedruckten» gehören damit zum Konsumentenalltag.
Morgen ist es 25 Jahre her, seit die Schweizer Bevölkerung dem Verfassungsartikel zum Konsumentenschutz zugestimmt hat. Diesen hatte das Parlament als Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative der Konsumentenschutzorganisationen ausgearbeitet. 25 Jahre später stellt die SKS fest: Die Erwartungen an eine tatsächliche Verstärkung des Konsumentenschutzes wurden enttäuscht. In kaum einem Industrieland haben die Konsumentinnen und Konsumentinnen weniger Rechte als in der Schweiz: Nur hier können die Unternehmen frei bestimmen, dass sie ein neu gekauftes Handy, das kaputt geht, nicht ersetzen, sondern reparieren lassen – was häufig lange dauert. Oder es bleibt immer den Unternehmen überlassen, ob sie ein gefährliches Produkt vom Markt zurückrufen wollen. Zynisch ist, dass sich die Schweizer Unternehmen auf dem EU-Markt ohne grosses Aufheben an die dortigen strengeren Bestimmungen halten!
Schuld an der Misere ist auch der mangelnde Willen von Politik und Wirtschaft. So schmettert die rechte Bundesratsmehrheit jede Verbesserung des Konsumentenschutzes ab:
- E-Commerce: Letzten November lehnte es der Bundesrat ab, im Internethandel elementare Konsumentenrechte einzuführen. So gibt es kein siebentägiges Widerrufsrecht wie beim Haustürverkauf. Und unvollständige Produktbeschriebe bleiben an der Tagesordnung.
- Konsumenteninformationsgesetz (KIG): Keine Revision des KIG aus dem Jahr 1992, entschied der Bundesrat letzten Dezember. Damit soll die Information der Konsumenten über freiwillige Vereinbarungen zwischen Wirtschaft und Konsumentenorganisationen erfolgen. Bislang kamen lediglich zwei Vereinbarungen zustande.