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Grosser Erfolg in der Mobiltelefonie

Pünktlich zum Internationalen Tag der Konsumentenrechte: Endlich mehr Fairness im Kleingedruckten!

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) und die Zeitschrift Beobachter verbuchen erste Erfolge im Kampf gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die Telekommunikationsfirmen Sunrise, Swisscom und Orange leisten der im Februar 2014 eingereichten Abmahnung Folge und passen die monierten Passagen im Kleingedruckten an.

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat für Konsumentinnen und Konsumenten die wichtige Funktion, faire Marktbedingungen zu schaffen. Die seit dem 1. Juli 2012 in Kraft getretene Änderung von Art. 8 UWG verbietet Klauseln, die zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen.

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen und die Zeitschrift Beobachter hatten den Telekommunikationsanbietern Sunrise, Swisscom und Orange bis Ende Februar 2014 eine Handlungsfrist eingeräumt, um diverse missbräuchlichen Klauseln im Kleingedruckten anzupassen. Die Forderung: Falls die Anbieter die Zeit ungenutzt verstreichen lassen, wird die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen Klagen wegen Verletzung von Art. 8 UWG einreichen.

Einen Tag vor dem Internationalen Tag der Konsumentenrechte, welcher dieses Jahr die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten im Mobiltelefoniemarkt thematisiert, ist der Erfolg spruchreif: die Allianz Konsumentenschutz-Organisationen sowie die Zeitschrift Beobachter haben erreicht, dass die Telekommunikationsanbieter auf ihre Forderungen eingegangen sind und die AGB zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten angepasst haben:

  • Einseitige Vertragsänderung (Änderung der AGB):
    Die Anbieter nahmen sich das Recht heraus, das Kleingedruckte einseitig zu ändern: So war es beispielsweise möglich, dass Preise, Bandbreite und Geschwindigkeit oder sogar die Netzabdeckung verändert werden, ohne dass die Kundinnen und Kunden den Vertrag künden konnten.
    Neu haben nun auch Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, den Vertrag im Falle von unvorteilhaften Vertragsänderungen ohne Strafzahlungen zu künden.
  • Gefangene Kunden:
    Nach der Mindestvertragsdauer verlängerten sich die Verträge automatisch um ein Jahr und es bestand keine Möglichkeit, ohne Straftaxe aus einem sogenannten Rollover-Vertrag auszusteigen. Swisscom hatte diese Knebelverträge nach diversen Interventionen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen im Jahre 2011 abgeschafft. Sunrise und Orange ziehen nun nach.
  • Einseitiges Kündigungsrecht für die Anbieter:
    Für die Telekommunikationsfirmen war es möglich, fristlos einen Vertrag zu kündigen, obschon keine klaren Gründe vorlagen. Im Gegenzug wurden keinerlei Rechte wie Preisreduktionen oder eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt für den Fall, dass die Telekomfirmen ihrerseits die Leistungen nicht vollumfänglich erbrachten.
    Neu besteht ein besseres Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten der Anbieter und Nutzer, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen (fehlende Netzabdeckung oder Wegzug ins Ausland)
  • Limitierte Abonnemente:
    Obwohl diverse Abonnemente von den Telekommunikationsfirmen als unlimitiert beworben wurden, waren diese in Tat und Wahrheit limitiert.
    Neu werden die Firmen auf eine täuschende Bewerbung verzichten.

Die Telekommunikationsanbieter haben ihre AGB teilweise bereits angepasst, weitere Änderungen werden in Kürze in Kraft treten. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen wird die Umstellung sowie auch die Anwendung der angepassten AGB mit Argusaugen beobachten.

Damit ist ein erster wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Konsumentenrechte im Telekommunikationsmarkt erreicht. Der Erfolg kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es weiterhin grosse Baustellen gibt: So sind die viel zu hohen Kosten bei der Nutzung im Ausland (Roaming), die zu hohen Mobilfunktarife im Inland oder die fehlenden gesetzlichen Grundlagen für technische Neuerungen weiterhin Bereiche, denen sich die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen auch in diesem Jahr widmen wird.