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Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) und die Zeitschrift Beobachter gehen gemeinsam im Kampf gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegen die Telekommunikationsfirmen Swisscom, Orange und Sunrise vor. Sie mahnen die drei Anbieter einerseits wegen unfairer Klauseln ab und fordern zugleich die Verbesserung der Passagen im Kleingedruckten. Sollten die Telekomfirmen dieser Forderung bis Ende Februar 2014 nicht nachkommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat für Konsumentinnen und Konsumenten die wichtige Funktion, faire Marktbedingungen zu schaffen. Vorformulierte AGB sind im Geschäftsalltag von grosser Tragweite. So können Firmen die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten im Kleingedruckten weitgehend untergraben. Die seit dem 1. Juli 2012 in Kraft getretene Änderung von Art. 8 UWG verbietet Klauseln, die zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen.
Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen und die Zeitschrift Beobachter hatten bereits im Sommer 2012 viele Unternehmen aufgefordert, ihre Klauseln zu überprüfen und anzupassen, doch wichtige Korrekturen blieben bis heute aus. Daher werden konkrete Schritte unternommen, mit dem Ziel, die Bedingungen in Telekommunikationsverträgen für alle Kunden zu verbessern.
In den AGB der Telekommunikationsbranche finden sich folgende unzulänglichen Klauseln, die zu einem massiven Ungleichgewicht führen:
• Einseitige Vertragsänderung (Änderung der AGB): Die Anbieter nehmen sich das Recht heraus, das Kleingedruckte einseitig zu ändern: So ist es beispielsweise möglich, dass Preise, Bandbreite und Geschwindigkeit oder sogar die Netzabdeckung verändert werden, ohne dass die Kundinnen und Kunden den Vertrag künden können. Auch müssen sie neuerdings teilweise akzeptieren, dass Papierrechnungen kostenpflichtig sind.
• Einseitiges Kündigungsrecht: Für die Telekommunikationsfirmen ist es möglich, fristlos einen Vertrag zu kündigen, obschon keine klaren Gründe vorliegen. Es reicht heute, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen oder dass das Inkasso möglicherweise erschwert ist. Die dabei anfallenden Gebühren oder allfälligen Straftaxen werden in jedem Fall den Kunden belastet. Im Gegenzug werden keinerlei Rechte wie Preisreduktionen oder eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt für den Fall, dass die Telekomfirmen ihrerseits die Leistungen nicht vollumfänglich erbringen, beispielsweise bei der Netzabdeckung.
• Gefangene Kunden: Nach der Mindestvertragsdauer verlängern sich die Verträge automatisch um ein Jahr und es besteht keine Möglichkeit, ohne Straftaxe aus einem sogenannten Rollover-Vertrag auszusteigen. Swisscom hat diese Knebelverträge nach diversen Interventionen der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen bereits abgeschafft. Sunrise und Orange haben kürzlich bekanntgemacht, dass sie in den nächsten Wochen nachziehen. Diese Entwicklung wird beobachtet.
Zudem werden von der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen weitere Bestimmungen als missbräuchlich eingestuft: Eine Straftaxe, die oftmals mehrere Hundert Franken betragen kann, ist ausschliesslich bei einer Mindestvertragsdauer gerechtfertigt. Heute wird sie bei jeder nicht fristgerechten Kündigung erhoben. Auch ist es aus Sicht der Konsumentenschutz-Organisationen SKS, acsi und FRC und der Zeitschrift Beobachter nicht zulässig, wenn als „unlimitiert“ beworbene Angebote trotzdem eingeschränkt werden können.
Den Telekommunikationsanbietern wird bis Ende Februar 2014 eine Handlungsfrist eingeräumt. Die Forderungen sind klar: die genannten missbräuchlichen Klauseln müssen aus dem Kleingedruckten verschwinden. Falls die Anbieter die Zeit ungenutzt verstreichen lassen, werden rechtliche Schritte eingeleitet: die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen wird Klagen wegen Verletzung von Art. 8 UWG einreichen.
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Janina Herren
9. April 2014 um 00:27 Uhr
Gute Abend
Kurze Frage: Kann man vorzeitig einen Vertrag, welcher erst seit 6 Tagen läuft kündigen? Wurden leider getäuscht bei einem Swisscom Abo und nun haben wir imens mehr Einbusse. Möchten gerne Teleclub wieder abschaffen da mein Abo teurer wurde.. nun kann ich Teleclub nicht kündigen, da es eine Mindestvertragsdauer von 1 Jahr hat..
Was kann ich tun?
Ich kann mir diese Abos schlicht und einfach so nicht mehr leisten…
SKS
9. April 2014 um 11:38 Uhr
Grundsätzlich haben Sie kein vorzeitiges Kündigungsrecht. Ich rate Ihnen, mit Swisscom das Gespräch zu suchen. Vielleicht lassen sie einen Wechsel aus Kulanz zu.
Sandra
2. April 2014 um 17:22 Uhr
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich die Rechnung immer rechtzeitig erhalten habe.
z.B. für 04.02.14-03.03.14 hätte ich sie um den 09. März erhalten, zahlung bis 31.03.14, jetzt steht auf der Rechnung für die Periode von 04.02.14-09.03.14: Rechnungsdatum 31.03.14, Zahlung bis 22.04.14. Dabei heisst es: wir haben die Zahlungsfrist für Sie erhöht. Sie erhalten die Rechnung jeweils am 20-en des Monats.
echt, ich rege mich so auf! Wir sind immer die machtlosen!
Sandra
2. April 2014 um 17:12 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage:
Die Orange schickt jetzt neue Rechnungen. Vorher war die Periode z.B.: 04.02.14-03.03.14, nun ist die Periode 34Tage! Ich verstehe hinten und vorne nicht was die gemacht haben. Ich weiss nur, dass meine Monatsrechung viel höher ist und ich erhalte Sie nicht um den 20. des jeweiligen Monates, sondern z.B schon heute, mit der frist bis 22.04.
Dabei heisst es, wir haben die Zahlungsfrist erhöht!
Ich werde noch wahnsinnig mit denen!!!¨
Sandra
2. April 2014 um 17:14 Uhr
Kann ich mich auch für diese vorgenommene Änderung durch Orange aus dem Vertrag zurück ziehen? Ich habe es echt satt mit denen.
Das beste ist immer noch, Prepaid. Da hat man keie Sorgen und Probleme.
SKS
7. April 2014 um 11:17 Uhr
Eine verlängerte Abrechnungperiode ist kein Kündigungsgrund, da sich die Gebühren selbst ja nicht erhöhen.
Memphis
10. April 2014 um 22:23 Uhr
Sie haben den februar gewählt und teilen unter diesem vorwand deine „monats“ gebühr durch 28 tage jetzt multiplizieren sie dies wiederum, dem faktor der zusätzlichen tage – eben „verlängerte rechnungsperiode“ mit „pro-rata-scam“ a la orange. all zu dumm, dass die guten buchhalter vergessen haben die leistung deines abos ebenfalls „pro-rata“ zu erhöhen, noch dümmer ist aber, dass ihre rechtsabteilung viele anwälte beschäftigt. alter schwede – dumm gelaufen…
Jeronimus
5. März 2014 um 18:45 Uhr
Bei Sunrise ist es immer noch 12 oder 24 Monate.
Stephan
8. März 2014 um 22:27 Uhr
@Jeronimus: Mit der Mindestvertragsdauern in Verträgen hat dies überhaupt nix zu tun. Die gibt es immer noch bei allen Telekommunikationsanbietern. Aber der Rollover (automatische Vertragsverlängerung) haben mittlerweile sowohl Sunrise wie auch Orange abgeschafft (Sunrise müsste allerdings noch ihre AGBs aktualisieren, dort steht immer noch was von der automatischen Vertragsverlängerung drin)
Mich würde allerdings interessieren, ob der SKS ihre Forderung durch die AGB Änderungen dieser Firmen als erfüllt betrachtet. In den neu publizierten Orange AGBs hats immer noch Gummiparagraphen drin.
Memphis
10. April 2014 um 21:53 Uhr
Ja das würde mich auch interessieren.
SKS
14. April 2014 um 15:36 Uhr
Orange hat sämtliche Klauseln, welche die SKS als missbräuchlich im Sinne des Wettbewerbsrechts erachtet hat, angepasst.
Stephan
29. Januar 2014 um 22:30 Uhr
Wieso nur Swisscom, Sunrise und Orange? Internet Provider haben oft im Kleingedruckten „Faire Use“ Klausen, wo bei einer Überschreitung von „üblichem Nutzen“ plötzlich die Kündigung bzw. sogar Strafzahlungen drohen. Besonders frech ist hier z.B. Glattnett, die dann auch massiv drosseln wenn ihnen das Datenvolumen nicht passt. Aber auch Quickline hat z.B. Strafzahlungen für nicht klar definierte Benutzungsmuster in den AGBs.
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