SKS begrüsst angekündigte Kartellgesetzrevision
Währungsgewinne: Reaktion der SKS auf das Massnahmenpaket des Bundesrates
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) nimmt zu den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates zur Weitergabe der Währungsgewinne wie folgt Stellung:
1. Das von Bundesrat Schneider-Ammann angekündigte Verbot von harten horizontalen und vertikalen Absprachen wird von der SKS ausdrücklich begrüsst. Damit wird eine langjährige Forderung der SKS erfüllt. Es gilt nun, diese Kartellgesetzrevision so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Die SKS fordert, dass bereits nach der Herbstsession das revidierte Kartellgesetz dringlich in Kraft gesetzt wird. Zudem verlangt die SKS das Verbandsklagerecht, damit sie umgehend überteuerte Produkte einklagen kann.
2. Die SKS befürwortet die Erhöhung des Budgets für den Preisüberwacher und die WEKO. Allerdings erwartet die SKS, dass der Bundesrat die Erhöhung des Budgets mit konkreten Aufträgen verknüpft – auf Grund der Aktualität gehört dazu unter anderem der Einsatz für die Weitergabe von Währungsgewinnen.
3. Die SKS bedauert es, dass der Bundesrat keine öffentlich zugängliche Auflistung internationaler Hersteller mit stark überteuerten Produkten (“Pranger”) vorsieht. Sollten sich nicht umgehend Preissenkungen durchsetzen, muss der Bundesrat diese Option wieder in Erwägung ziehen. Zur aktuellen Preissituation: Frappante Beispiele finden sich auf der Homepage der SKS unter „Abzocke des Tages“.