Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie Antworten

Schweizerische Lauterkeitskommission gibt Konsumentenschutz recht: Fust «Sonntags-Deal» verstösst gegen das Gesetz!

Fust warb mit einem einmaligen «Sonntags-Deal» für eine Kaffeemaschine, der dann aber plötzlich doch wochenlang lief. Der Konsumentenschutz hat daraufhin Beschwerde wegen irreführender Werbung bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eingereicht. Nun liegt der Entscheid vor: Die SLK hat die Beschwerde gutgeheissen; die Werbeaktion ist gesetzeswidrig.

Ein Konsument hat sich letzten Sommer bei uns gemeldet: Fust bewarb in ihrem Newsletter ein Sonderangebot einer Kaffeemaschine als einmaligen «Sonntags-Deal». Doch statt wie versprochen «… nur heute zum absoluten Bestpreis», lief die Aktion wenige Tage später für mehrere Wochen – und zwar exakt zu denselben Konditionen.

Irreführendes Fust-Angebot

Mit Begriffen wie «nur heute», «Sonntags-Deal» oder einem auffälligen «Jetzt zugreifen»-Button im Newsletter, erweckte Fust den Eindruck eines exklusiven, stark limitierten Angebots – ein weitverbreitetes Dark Pattern. Kurz darauf aber tauchte dieselbe Aktion im Fust-Prospekt erneut auf, diesmal mit einer Laufzeit von fast vier Wochen. Gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Werbeaussagen transparent und wahrheitsgetreu sein. Zeitlich begrenzte Begriffe dürfen folglich nicht verwendet werden, wenn ein Angebot tatsächlich langfristig verfügbar ist.

Schweizerische Lauterkeitskommission stuft «Sonntags-Deal» als unlauter ein

Für den Konsumentenschutz handelt es sich bei diesem Newsletter klar um eine unlautere, irreführende Werbepraxis. Konsument:innen werden gezielt unter Kaufdruck gesetzt, indem falsche Tatsachen – in diesem Fall ein nicht vorhandenes Zeitlimit – präsentiert werden. Dementsprechend hatte die Stiftung eine Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht, die den Fall nun beurteilt hat: Sie stuft den Fust-«Sonntags-Deal» ebenfalls als unlauter ein.

Zeitstrahl von der Meldung eines Konsumenten bis zum SLK-Urteil

Wichtiger Entscheid mit Signalwirkung

Der Konsumentenschutz begrüsst den Entscheid der SLK. Er stärkt die Rechte der Konsument:innen und setzt ein wichtiges Signal gegen irreführende Werbeaussagen. Wir erwarten, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingehalten wird, und gehen gegen dreiste Verstösse juristisch vor. Helfen Sie mit, indem Sie uns melden, wenn Ihnen ein solcher begegnet.

Unlautere Geschäftspraktiken hier melden