Chlorhühner: Konsumentenschutz verlangt Deklaration
Um die USA zu besänftigen und sich tiefere US-Zölle zu sichern, soll die Schweiz drei tausend Tonnen Fleisch aus den USA importieren. Darunter befinden sich auch mit Chlor behandeltes Poulet und Fleisch von Rindern, die mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Kommen die problematischen Chlorhühner wirklich hier an, fordert der Konsumentenschutz eine klare Deklaration im Detailhandel und in der Gastronomie. Denn diese Produktionsmethoden sind in der Schweiz verboten.
Im Zoll-Deal, den die Schweiz mit den USA Ende letzte Woche abgeschlossen hat, sind auch Fleischimporte aus den USA enthalten. 500 Tonnen Rindfleisch, 1’500 Tonnen Geflügel und 1’000 Tonnen Büffelfleisch sollen pro Jahr zollfrei in die Schweiz eingeführt werden können. Die Reaktionen der Konsument:innen zeigen: Die Skepsis und Ablehnung ist gross, insbesondere gegenüber den Chlorhühnern.
Denn in den USA erlaubt es die Gesetzgeberin, Geflügel nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen zu besprühen oder in chlorhaltige Kühlbäder zu tauchen. Die desinfizierende Lösung soll gefährliche Keime wie Salmonellen abtöten. In der Schweiz ist die Behandlung nicht zugelassen, der Import von solchem Fleisch verboten.
Bei Rindfleisch besteht Klarheit
Nicht erlaubt ist auch, Rinder mit Wachstumshormonen und Antibiotika zur Leistungsförderung zu behandeln. Solches Fleisch darf – im Gegensatz zur EU – bereits in die Schweiz importiert werden. Allerdings muss dies den Konsument:innen durch einen Hinweis zur Kenntnis gebracht werden. Die landwirtschaftliche Deklarationsverordnung gibt dazu klare Vorgaben. Die Anbierterinnen kennzeichnen diese Produkte mit «Kann mit hormonellen Leistungsförderern erzeugt worden sein.» und «Kann mit nichthormonellen Leistungsförderern, wie Antibiotika, erzeugt worden sein.».
Deklaration auch für Geflügel
Mit Chlor behandeltes Pouletfleisch muss für die Konsument:innen erkennbar sein. Eine gesetzliche Grundlage fehlt allerdings, da solche Chlorhühner bisher nicht auf den Schweizer Markt gelangen durften. Die EU widersetzt sich dieser US-Forderung nach wie vor. Der Konsumentenschutz verlangt deshalb vom Bundesrat, dass zumindest eine Deklarationspflicht vorgesehen wird, sollte die Abmachung mit den USA tatsächlich in Kraft treten.
Das ist aus Sicht des Konsumentenschutzes das Minimum, wenn die Schweiz derart grosse Zugeständnisse macht. Selbst wenn der Detailhandel im Moment beteuert, dass er an US-Fleischimporten nicht interessiert ist, wird der Preis ein wesentlicher Faktor sein. Der zollfreie Import wird sich auf die Preisniveau auswirken. Insbesondere die Gastronomie, die 50 % des Fleischkonsums verantwortet, hat sich bisher mit der Kennzeichnungspflicht von verbotenen Produktionsmethoden schwer getan. Eine Deklaration inklusive einer regelmässigen Kontrolle, ob diese umgesetzt wird, ist deshalb unabdingbar.
