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Neues Gentechnik-Gesetz: Lückenhaft, intransparent und unnötig

Konsument:innen sollen erfahren, wenn Lebensmittel mit Hilfe von neuen Gentechniken hergestellt wurden: Das «Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien»& (NZTG) verspricht den Konsument:innen Transparenz und damit Wahlfreiheit. In Tat und Wahrheit verschleiert die vorgesehene Formulierung («aus neuen Züchtungstechnologien») jedoch absichtlich, dass es sich um Gentechnik handelt. Das ist nur einer von mehreren Gründen, weshalb der Konsumentenschutz den Gesetzesvorschlag ablehnt.

Der Konsumentenschutz lehnt das NZTG ab.  Die Vorschriften zu den neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/CAS können in das bestehende Gentechnikgesetz eingefügt werden. Eine parallele Gesetzgebung sorgt für Rechtsunsicherheit und Umsetzungsprobleme. Denn auch die neuen gentechnischen Methoden sind Gentechnik, darin sind sich der Europäische Gerichtshof und auch der Bundesrat einig.

Die Technologie beim Namen nennen

Aus Sicht der Konsument:innen ist es zentral, dass die Deklaration von Lebensmitteln vollständig und verständlich erfolgt. Nur so haben die Konsument:innen auch weiterhin die Möglichkeit, auf Gentechnik zu verzichten. Im NZTG wird zwar eine Deklaration vorgesehen, es wird jedoch zu einem fadenscheinigen Manöver gegriffen: Statt von neuen gentechnischen Verfahren ist die Rede von «neuen Züchtungstechnologien». Das bewusste Vermeiden des Begriffes Gentechnik zeigt, dass man die Konsument:innen nicht offen informieren will und an der Akzeptanz der Gentechnik zweifelt.

Gentechfreie Produktion erhalten

Mängel sieht der Konsumentenschutz nicht nur bei der Transparenz und Wahlfreiheit, sondern auch bei der Risikoprüfung, der Umsetzung des Vorsorgeprinzips, der Haftung oder dem Umweltmonitoring. Besonders gravierend sind die fehlenden Vorgaben zur Koexistenz. Ohne entsprechende Bestimmungen ist die Gefahr gross, dass gentechnikfreie Produktion, wie zum Beispiel die Bio-Landwirtschaft, längerfristig nicht gentechnikfrei bleiben kann. Die Wahlfreiheit der Konsument:innen wäre somit nicht mehr gegeben.

Sicher und gewinnbringend

Der Gesetzesentwurf verlangt, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen gegenüber Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsument:innen einen Mehrwert aufweisen. Der Konsumentenschutz fordert, dass dieser Mehrwert immer für die Produktion, die Umwelt UND die Konsument:innen gegeben sein muss. Es darf nicht sein, dass die Konsument:innen allfällige Risiken und Kosten tragen müssen, aber nur die Landwirtschaft und die Agro-Chemie-Konzerne profitieren.

Der Konsumentenschutz ist überzeugt, dass die Konsument:innen nur eine verantwortungsvolle und transparente Handhabung der neuen gentechnischen Verfahren akzeptieren. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Vertrauen der Bevölkerung in die bislang gentechfreie Schweizer Landwirtschaft aufs Spiel gesetzt.