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Mehr Energieeffizienz für Smartphones und Fahrzeuge

Der Bundesrat hat die Teilrevision verschiedener Verordnungen im Energiebereich gutgeheissen. Energieeffizienzvorschriften für elektrische Geräte und Fahrzeuge werden an das EU-Recht angepasst. Diese Neuerungen sind grundsätzlich positiv, dürften aber nur geringe Auswirkungen haben.

In seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 hat der Bundesrat die Anpassung mehrerer Verordnungen im Bereich Energie und Energieeffizienz gutgeheissen. Mehr als eine Angleichung an die geltenden EU-Richtlinien kam dabei leider nicht zu Stande. Eine verpasste Chance, denn er hätte auch ein deutliches Zeichen für die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz setzten können.

Neue Anforderungen für Elektrogeräte

Die Schweiz übernimmt neue Energieeffizienz-Anforderungen für Smartphones und Tablets. Gleichzeit müssen künftig alle in der Schweiz vertriebenen Geräte strengeren Anforderungen bezüglich Demontage und Recycling entsprechen. Auch hier gleicht sich die Schweiz den EU-Richtlinien an. Dadurch können Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und elektronische Displays einfacher recycelt werden. Zwar stärkt diese Entwicklung die Kreislaufwirtschaft, es bleibt dennoch eine verpasste Chance. Anstatt eigene, ambitionierte Standards zu setzen und eine Vorreiterrolle zu übernehmen, hinkt die Schweiz den EU-Vorgaben hinterher.

Änderungen bei gasbetriebenen Fahrzeugen

Bisher wurde in den CO₂-Berechnungen bei Gasfahrzeugen der gesetzlich vorgeschriebene Anteil von mindestens 20 % Biogas einbezogen. Da weniger Gasfahrzeuge verkauft werden, wird diese Vorgabe nach einem Mindestanteil nun abgeschafft. Unternehmen können künftig selbst entscheiden, wie viel Biogas sie in ihren Treibstoffmischungen verwenden. Die CO₂-Berechnungen berücksichtigen diesen Biogas-Anteil künftig aber nicht mehr. Das bedeutet konkret: Gasfahrzeuge erhalten eine tendenziell schlechtere CO₂-Bilanz auf dem Papier, praktisch ändert sich jedoch nichts.

Zudem müssen Informationen zur Energieeffizienz für Fahrzeuge künftig klar ersichtlich sein. Falls sie aus Platzgründen nicht direkt in der Werbung dargestellt werden können, müssen sie über einen QR-Code oder Link abrufbar sein.

Was bedeutet das für Konsument:innen?

Für Autofahrer:innen gibt es keine direkten Einschränkungen. Gasfahrzeuge können weiterhin mit Biogas betankt werden, nur wird der Anteil nicht mehr in den offiziellen Berechnungen ausgewiesen. Zudem wird die Kennzeichnung in der Werbung verbessert.
Käufer:innen von Elektrogeräten profitieren künftig von klareren Regeln betreffend Energieeffizienz und der besseren Sicherstellung der Verwertbarkeit.

Die Revision trägt daher zur leicht besseren Transparenz und Angleichung an EU-Standards bei, bringt jedoch für Privatpersonen nur geringe praktische Veränderungen – keine bahnbrechende, aber sinnvolle Anpassung.

Der Konsumentenschutz fordert daher eine gezielte Förderung innovativer und energieeffizienter Technologien.

Auch im Thema Kreislaufwirtschaft hinkt die Schweiz weiterhin der EU nach. Deshalb setzt sich der Konsumentenschutz nachdrücklich für verbindliche Regelungen ein, welche langlebigere Produkte, eine erleichterte Reparatur sowie die verpflichtende Verfügbarkeit von Ersatzteilen sicherstellen.