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Konsumentenschutz wehrt sich gegen neue Kartelle und hohe Preise

Ob Krankenkassen-Prämien, Energie, Lebensmittel, öffentlicher Verkehr oder Post: Die Preise steigen derzeit überall an und bringen viele Menschen in finanzielle Bedrängnis. Umso brisanter ist die derzeit laufende Revision des Kartellgesetzes. Economiesuisse und Verbände aus der Baubranche wollten das Gesetz empfindlich abschwächen. Der Konsumentenschutz konnte dies mit geschicktem Lobbying und in Zusammenarbeit mit KMU-Verbänden vorläufig verhindern; der Ständerat kippte die verheerendsten Punkte aus der Gesetzesvorlage.

Konkret ging es um das sogenannte Gaba-Elmex-Urteil. Seit diesem Bundesgerichts-Urteil von 2016 muss die Wettbewerbskommission bei besonders schädlichen Arten von Kartellen nicht mehr belegen, dass sich diese auch tatsächlich spürbar auf den Markt ausgewirkt haben. Es genügt der Nachweis, dass sich die beteiligten Unternehmen beispielsweise über Preise, Mengen oder Vertriebsgebiete abgesprochen haben.

Man mag einwenden, wenn bei einem Kartell keine spürbaren Auswirkungen auf den Markt nachweisbar sind, es auch nicht so schlimm sein kann. Dies ist allerdings ein Irrtum, wie das Beispiel von BMW zeigt: Der bayerische Autobauer hatte in den 2010er-Jahren den Autogaragen und anderen Vertriebspartnerinnen in Europa verboten, Autos und Ersatzteile an Kunden aus der Schweiz zu verkaufen. Diese wollten ihren neuen BMW zum Beispiel in Süddeutschland kaufen, da die gleichen Modelle dort deutlich günstiger waren als in der Schweiz. Das Bundesgericht strafte BMW für dieses Vorgehen mit einer saftigen Busse. Die Anwälte von BMW hatten erfolglos argumentiert, dass ihr Marktanteil relativ klein sei und die Schweizer ja auch andere Autos kaufen könnten. Doch genau da liegt der Hund begraben: Wäre BMW mit dieser Argumentation durchgekommen, hätten andere Autohersteller mit Sicherheit ebenfalls den Schweizer Markt abgeschottet und Parallelimporte verhindert. Und was für den Automarkt gilt, gilt natürlich auch für alle anderen Produkte und Dienstleistungen.

Die Vorlage kommt nun in den Nationalrat. Der Konsumentenschutz wird sich weiterhin gegen eine Schwächung des Kartellgesetzes und gegen überhöhte Preise in der Schweiz zur Wehr setzen.

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