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Produktmängel: Ständerat will generell 2 Jahre Garantie

Der Ständerat hat heute oppositionslos eine Motion zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts (23.4316) angenommen. Künftig sollen beispielsweise neue Produkte generell eine 2-jährige “Garantie” erhalten. Heute entscheidet der Verkäufer, ob er diese Frist gewährt oder nicht. Die Motion sieht weitere Verbesserungen vor, zum Beispiel bei den Garantieleistungen von digitalen Produkten. Der Nationalrat hat eine gleichlautende Motion bereits gestern angenommen.

Der Ständerat und der Nationalrat haben in der Wintersession eine Motion zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts angenommen. Sie stützen sich dabei auf einen Bericht des Bundesrates. Der Konsumentenschutz sieht insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

  • die Beweislastumkehr innerhalb eines Jahres nach Kauf
  • ein zwingender Charakter der Gewährleistungsregeln bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten
  • eine Erweiterung des Begriffes «Mangel»
  • eine längere Frist für die Mängelrüge
  • das Recht auf Nachbesserung, bzw. Reparatur
  • eine Update- und Aktualisierungspflicht für digitale Produkte und Produkte mit digitalen Komponenten

Endlich Beweislastumkehr und keine vertraglichen Abänderungen mehr
Garantieleistungen werden regelmässig verweigert, weil ein angebliches Selbstverschulden vorliegt. Die Käuferin muss dann belegen, dass der Fehler beim Anbieter liegt. Damit muss endlich Schluss sein! Weiter kann der Anbieter zurzeit die gesetzlichen Gewährleistungsregeln vertraglich abändern oder gar ausschliessen. Die gesetzlichen Gewährleistungsregeln müssen bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten zwingend gelten. Zudem fehlen Regelungen für digitale Produkte und Produkte mit digitalen Komponenten. Eine Modernisierung ist dringend notwendig.

Ball liegt beim Bundesrat
Nach der Annahme der Motionen im Parlament liegt der Ball nun beim Bundesrat. Er muss nun den Auftrag des Parlamentes umsetzen und eine Gesetzesrevision vorlegen.

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Hintergrundinformationen

Kauf bedeutet schon lang nicht mehr «Ware gegen Bargeld»
Das veraltete Gewährleistungsrecht stammt aus den 1910er Jahren. In dieser Zeit war der Kauf ein physischer Austausch von Waren gegen Bargeld. Verständlicherweise fehlen Regelungen für digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Komponenten vollständig. Es ist daher überfällig, dass die Regelungen an die technischen Entwicklungen und die aktuelle wirtschaftliche Realität angepasst werden.

Was bedeutet Gewährleistung
Gewährleistung – im Volksmund bekannt als «Garantie» – bedeutet, dass ein Händler während zwei Jahren dafür einstehen muss, dass die Ware ohne Mangel ist. Ist eine Ware mangelhaft, haben Konsumentinnen und Konsumenten innert zwei Jahren das Recht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, eine Minderung des Kaufpreises zu beanspruchen oder den Ersatz der Ware zu verlangen.