Abgasskandal: Neues Verfahren auf Schadenersatz

Aufgrund des Abgasbetruges verklagte der Konsumentenschutz vor vier Jahren den VW-Konzern für rund 6’000 Geschädigte auf Schadenersatz. Aus formellen Gründen trat das Handelsgericht auf diese Klage jedoch nicht ein, das Bundesgericht stützte den Entscheid. Nun gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für die Betroffenen eine neue Chance, sich kostenlos an ein Klageverfahren anzuschliessen.
Es kann und darf nicht sein, dass der Autokonzern VW auf der ganzen Welt zu milliardenhohen Schadenersatz-Zahlungen verurteilt wird und nur in der Schweiz gehen die Geschädigten leer aus!
Neues Klageverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei Amann Partners, die auch im ersten Prozess die Federführung hatte, hat in Zusammenarbeit mit dem Konsumentenschutz deshalb ein neues Verfahren vorbereitet, mit welchem Geschädigte unter bestimmten Umständen ihren Anspruch risikolos noch einmal einklagen können.
Die neue Dieselklage wird vom Prozessfinanzierer Profin Claims aus Deutschland finanziert. Das bedeutet: Die Teilnahme an der neuen Klage birgt für die Teilnehmenden keinerlei Risiken. Profin Claims war in den letzten Monaten mit vielen Einzelklagen gegen den VW-Konzern von Verbrauchern aus verschiedenen europäischen Ländern erfolgreich.
Falls Ihre Rechtsschutzversicherung Ihr Dossier seit Sommer 2020 geschlossen hat und eine weitere Deckung ablehnt, können Sie allenfalls dennoch beim neuen Klageprojekt mitmachen. Das gilt auch dann, wenn Sie von Ihrer Versicherung als Abschluss des Schadensfalls einen symbolischen Betrag erhalten haben.
Das Handelsgericht Zürich und das Bundesgericht hatten dem Konsumentenschutz die Klageberechtigung in diesem Schadensfall abgesprochen. Der Konsumentenschutz ist in dem neuen Klageverfahren deshalb nicht mehr involviert.
Jetzt anmelden
Fragen über das genaue Verfahren sind an die Kanzlei Amann Partners zu richten: dieselgate@amannpartners.law. Abgasskandal-Betroffene können auf der Website der Kanzlei Amann Partners ihre Anspruchsberechtigung prüfen und sich gegebenenfalls anmelden.