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Geoblocking-Verbot: Bitte melden Sie Verstösse

Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen wollte, wurde bis anhin sehr oft auf eine Website für Kundinnen aus der Schweiz umgeleitet, auf der die Preise massiv höher waren. Dieses sogenannte Geoblocking ist dank dem indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative seit dem 1. Januar 2022 verboten. Konsumenten und Unternehmen aus der Schweiz müssen von ausländischen Online-Shops ab sofort gleichbehandelt werden wie einheimische Nachfragerinnen. Doch wird diese Vorgabe auch umgesetzt? Melden Sie uns bitte, wenn Sie Verstösse oder überhöhte Preise feststellen.

Für in- und vor allem ausländische Online-Shops gilt ab sofort das Geoblocking-Verbot. Das heisst, es ist verboten, Kundinnen und Kunden aus der Schweiz ungerechtfertigt zu diskriminieren. Unter anderem darf man ohne Zustimmung nicht direkt auf eine andere Webseite weitergeleitet werden, wo für dasselbe Angebot höhere Preise gelten. Auch dürfen Online-Shops den Zugang für Kundinnen aus der Schweiz nicht mehr ungerechtfertigt blockieren.

Mit anderen Worten: Bei ausländischen Online-Shops haben Kunden aus der Schweiz grundsätzlich die gleichen Rechte wie Kunden aus dem jeweiligen Land. Diese Regelung (und einige weitere) konnte eine breite Allianz rund um den Konsumentenschutz durch die Lancierung der Fair-Preis-Initiative durchsetzen. Die Bestimmungen des  Gegenvorschlags sind nun in Kraft und wirken nun der ungerechtfertigten Abschöpfung der schweizerischen Kaufkraft entgegen.

Melden Sie uns überhöhte Preise und Verstösse gegen das Geoblocking-Verbot!

Vermuten Sie einen Verstoss gegen das Geoblocking-Verbot? Falls Sie eine oder mehrere dieser Aussagen mit „Ja“ beantworten können, liegen Sie richtig:

  • Wenn ich die Website eines (ausländischen) Online-Shops aufrufe, werde ich sofort und ohne Zustimmung auf eine andere Website (in der Regel der Online-Shop in der Schweiz) weitergeleitet.
  • Ich kann aus der Schweiz nicht auf einen ausländischen Online-Shop zugreifen.
  • Ich kann bei einem (ausländischen) Online-Shop weder auf Rechnung noch mit üblichen Zahlungsmitteln (z.B. gängige Schweizer Kreditkarten) bezahlen.
  • Ein Online-Shop liefert zwar in die Schweiz, das gleiche Produkt oder Dienstleistung kostet jedoch ohne sachliche Rechtfertigung (deutlich) mehr  als beim gleichen Anbieter im Ausland. Hinweis: Gerechtfertigt sind zum Beispiel Zusatzkosten für den Versand in die Schweiz und die Verzollung.

Bitte melden Sie uns den oder die Anbieter wegen vermutetem Verstoss gegen Art. 3a UWG über folgenden Link. Unter dem gleichen Link können Sie auch ganz allgemein überhöhte Preise melden:

Meldung an Konsumentenschutz machen

 

“Kassensturz” vom 11.01.2022: