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Billag-Gebühren: Haushalte erhalten dank Konsumentenschutz 50 Franken

Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2.5% – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschieden hat. Jeder Haushalt, der Radio- und Fernsehgebühren (Serafe, früher Billag) bezahlt, erhält nun eine Gutschrift von 50 Franken – dies hat heute der Nationalrat entschieden. Der Ständerat stimmte bereits im Juni dieser Lösung zu – das Gesetz muss nun noch in der Schlussabstimmung angenommen werden, was jedoch bloss Formsache sein dürfte.

 

Damit geht ein langer Kampf des Konsumentenschutzes und seiner Partner (FRC und ACSI) zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten dem Ende zu. Nach dem Urteil des Bundesgerichtes 2015 stattete das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern nicht automatisch zurück. Deshalb musste der Konsumentenschutz den Rechtsweg beschreiten. Das Bundesgericht hiess in seinem Urteil vom 2. November 2018 die vier Musterklagen des Konsumentenschutzes gut: Das Bakom musste die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen 2010 und Mitte 2015 zurückerstatten. Dank diesem Urteil und auch aufgrund des politischen Drucks willigte das Bakom ein, ALLE gebührenpflichtige Haushalte pauschal zu entschädigen. Das Parlament hat nun dieser Lösung zugestimmt. Dank des Konsumentenschutzes und seiner Partner (FRC und ACSI) erhalten nun alle Haushalte, die Radio- und Fernsehgebühren (Serafe) bezahlen, voraussichtlich nächstes Jahr automatisch eine Gutschrift von 50 Franken auf der Serafe-Rechnung.

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