Coronakrise: Rückerstattung bei Sportveranstaltungen

Innerhalb weniger Wochen wurde der Sport durch die Corona-Krise lahmgelegt. Eine Branche, in welcher sonst Millionenbeträge für Löhne, Ablösen, usw. fliessen, steht nun still. Noch immer diskutieren Beteiligte, ob gewisse Anlässe komplett abgesagt werden müssen oder verschoben werden können.
Auf der einen Seite stehen betroffene Vereine vor einer schwierigen Situation und entsprechenden Entscheidungen. Auf der anderen Seite dürfen Ticket- und Abo-Besitzer für die gesamte Dauer der ausserordentlichen Lage zumindest eine angemessene und faire Entschädigung erwarten.
Unsere Recherchen zeigen, dass nicht alle Vereine eine kulante Lösung gegenüber dem Konsumenten bieten. Die Eishockey-Meisterschaft wurde komplett auf Eis gelegt und Abo-Besitzer des EHC Biel müssen sich mit den Qualifikationsspielen zufriedengeben. Sie verpassten demnach nicht nur die letzten beiden Qualifikationsspiele, die als Geisterspiele durchgeführt wurden und die erste Playoff-Runde, sondern bleiben auch noch auf den Kosten dafür sitzen. Der EHC Biel gewährt keinerlei Rückerstattung und verweist auf seine «finanziell schwierige Lage».
Falls Sie als Konsument keine alternative Leistungserfüllung annehmen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geldleistung beim Anbieter anteilsmässig zurückzufordern. Hierfür gibt es keine Formvorschriften, eine einfache Mitteilung ist ausreichend. Sollte der Anbieter eine Rückerstattung dennoch verweigern, empfiehlt es sich den Rückerstattungsanspruch schriftlich einzufordern, um Ihren Anspruch zu unterstreichen und im Falle einer späteren juristischen Streitigkeit ihre Forderung belegen zu können. Sie können dazu auf unser Musterschreiben zurückgreifen.