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Neue Swisscom-AGB: Erhöhte Gebühren und Talfahrt beim Datenschutz

Die Swisscom informiert ihre Kundinnen und Kunden in diesen Tagen darüber, dass sie per 1. Oktober 2019 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpasst. Gut versteckt werden bisherige Gebühren erhöht und neue eingeführt. Zudem lässt sich die Swisscom eine weitere Blankovollmacht ausstellen, um Daten zu bearbeiten. Die Kundinnen und Kunden werden mit den Gebührenerhöhungen dazu gedrängt, die digitalen Dienstleistungen zu nutzen und gleichzeitig mehr und mehr Daten zu generieren. Der staatsnahe Telekomriese lässt sich gleichzeitig ermächtigen, diese fleissig zu sammeln, auszuwerten und zu Geld zu machen. 

So wehren Sie sich als Swisscomkunde, falls Sie mit den neuen AGB nicht einverstanden sind:

    • Lehnen Sie die neuen Änderungen insgesamt ab. Wir haben für Sie einen Musterbrief vorbereitet, mit welchem Sie die AGB-Änderungen von Swisscom ablehnen. Achtung: Swisscom bleibt es dabei vorbehalten, den Vertrag Ihnen gegenüber ordentlich zu kündigen.
    • Wenden Sie sich an die Swisscom, und widersprechen Sie jeglicher Form von Datenbearbeitung, die über den von Ihnen angestrebten Vertragszweck hinaus geht. Insbesondere sollten Sie sich gegen die Weitergabe ihrer Personendaten an Dritte aussprechen. Dieser Widerspruch muss die Swisscom hinnehmen, es werden Ihnen dadurch also keine Nachteile entstehen.
    • Mit der allgemeinen Vertragsanpassung werden einseitig Änderungen am wesentlichen Vertragsinhalt vorgenommen. Deshalb besteht nach Ansicht des Konsumentenschutz ein sofortiges Kündigungsrecht für Swisscom-Kunden. Sie können also auch den bestehenden Vertrag mit der Swisscom auf den Zeitpunkt des Inkraftretens der AGB-Änderungen (1. Oktober 2019) aufkünden.

Musterbrief Swisscom

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Medienmitteilung: Medienmitteilung

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