Prämienverbilligung: Luzern und andere Kantone reagieren auf Bundesgerichtsurteil

In einem Urteil vom 22. Januar 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Luzern eine zu hohe Hürde für die Vergabe von Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung angesetzt hat. Der Kanton Luzern hat bereits reagiert und seine Vergabepraxis angepasst.
Neben Luzern haben auch Bern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau und Neuenburg zu strenge Kriterien angewendet und auch in anderen Kantonen besteht Handlungsbedarf. Mehrere Kantone sind bereits daran, Anpassungen vorzunehmen, in anderen sind entsprechende politische Vorstösse hängig. Es ist also absehbar, dass weitere Verbesserungen im Bereich der Prämienverbilligung anstehen.
Im Web-Ratgeber des Konsumentenschutzes finden Sie als Luzernerin oder Luzerner, was das Bundesgerichtsurteil für Sie bedeutet, und wie Sie vorgehen müssen, um die Ihnen zustehende Prämienverbilligung zu erhalten. Hier finden daneben auch Informationen über andere Kantone, die ebenfalls ihre Vergabepraxis anpassen müssen:
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Weitere Fragen zum Thema Gesundheitskosten