Geoblocking: Auch Schweiz muss Preis-Diskriminierung durch Online-Shops unterbinden

Ab 3. Dezember 2018 müssen Online-Shops alle Bürger der EU- und EWR-Staaten punkto Preis, Versand und Zahlungsmittel gleichbehandeln. Das sogenannte Geoblocking wird untersagt. Der Konsumentenschutz fordert, dass der Bundesrat endlich auch ein Geoblocking-Verbot erlässt und die Schweizer Konsumenten im Internet zu fairen Preisen einkaufen können.
Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wird oft auf die Schweizer Website des Anbieters umgeleitet, auf der die Preise dann häufig höher sind. In den EU- und EWR-Staaten soll damit nun Schluss sein: Am Montag (3. Dezember 2018) tritt dort die EU-Verordnung über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Der Konsumentenschutz beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Was ändert sich mit der neuen Verordnung in den EU- und den EWR-Staaten?
-Diskriminierungsverbot:
Künftig müssen Online-Shops alle Bürger der EU- und EWR-Staaten gleichbehandeln. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass ein belgischer Konsument bei einem deutschen Online-Shop zu den gleichen Konditionen (Preis, Versand, Zahlungsmittel) einkaufen kann, wie ein Nachfrager aus Deutschland.
–Keine Lieferpflicht:
Ein Online-Shop muss NICHT in alle EU/EWR-Länder liefern. So kann der deutsche Online-Shop im Beispiel oben die Lieferung nach Belgien komplett ausschliessen oder -wenn er liefert- höhere Versandkosten verrechnen. Der Konsument aus Belgien kann sich jedoch die bestellte Ware nach Deutschland liefern lassen und den Import selber organisieren.
-Ausnahmen:
Die EU-Regelung gilt u.a. nicht für urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books, Online-Computerspiele oder Musik (Download/Streaming). Ebenfalls ausgeschlossen sind Flugtickets.
-Fazit:
Einsparungen sind dort möglich, wo es sehr hohe Preisdifferenzen gibt und sich eine Bestellung im Ausland trotz den zusätzlichen Transportkosten lohnt oder bei Dienstleistungen, bei denen nur tiefe oder gar keine Versandkosten anfallen, etwa bei Tickets für Sportveranstaltungen, Konzerte und andere Freizeitangebote, Hotelübernachtungen, Miete einer Ferienwohnung oder eines Autos.
Und in der Schweiz?
-Die EU-Regelung gilt NICHT für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Es gibt jedoch -wie auch heute schon- die Möglichkeit sich die Waren beispielsweise an eine deutsche Lieferadresse senden zu lassen.
-Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz zahlen für die gleichen Waren und Dienstleistungen oft viel mehr als die Nachfrager im Ausland, zum Beispiel bei Kleidern oder bei der Automiete.
Was macht der Konsumentenschutz?
-Der Konsumentenschutz hat mit verschiedenen Partnern die Fair-Preis-Initiative lanciert und im Herbst 2017 mit über 100’000 Unterschriften eingereicht. Mit dieser Volksinitiative wird unter anderem verlangt, dass die Schweiz ein Geoblocking-Verbot erlässt. Der Bundesrat arbeitet derzeit an einem indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative. Der Konsumentenschutz fordert, dass der Bundesrat in diesem Gegenvorschlag Massnahmen vorsieht, um die Diskriminierung von Schweizer Konsumenten bei Bestellungen im Internet zu beseitigen.