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Abgasskandal: Milliardenbusse gegen VW!

In unserem nördlichen Nachbarland wird in Sachen Abgasskandal endlich Recht gesprochen: Die Staatanwaltschaft Braunschweig verfügt gegen den Volkswagenkonzern für ihr offensichtliches Fehlverhalten bei der Abgassoftware in Dieselmotoren eine Rekordbusse von einer Milliarde Euro! Dieses klare Präjudiz muss nun Eingang in die laufenden Klageverfahren in der Schweiz finden.

Auch im Mutterland des VW-Konzers sass das Traditionsunternehmen auf der Anklagebank. Am 13. Juni nun kam die Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einem eindeutigen und vernichtenden Verdikt: Mit dem Einbau von Software, welche die Werte von Abgasmessungen manipulieren kann, hat VW unbestrittenermassen Aufsichtspflichten verletzt. Diese sind mitursächlich dafür, dass weltweit betroffene Fahrzeuge mit unzulässiger Softwarefunktion beworben, verkauft und in den Verkehr gebracht wurden.

VW wird gegen das Urteil keine Beschwerde einreichen. Wie der Konzern selber mitteilt, bekennt sich VW zu seiner Verantantwortung. Eine eindeutigere Schuldanerkennung kann man sich nicht vorstellen.

Bleibt zu hoffen, dass die Schweizer Richter, die sich mit den laufenden Klageverfahren befassen, mit offenen Augen durch die Welt gehen. Zwar trägt Justitia eine Augebinde. Dies heisst aber nicht, dass sie blind ist – sondern dass sie unvoreingenommen, unabhängig und neutral urteilen soll. Mit anderen Worten: Nachdem die Justiz nun nicht mehr nur in den USA, sondern auch im Mutterland des VW-Konzerns unrechtmässiges Verhalten festgestellt hat, müssen diese Urteile auch Einfluss auf die privatrechtlichen Verfahren in der Schweiz haben. Den Betroffenen steht Ersatz des Schadens zu, den sie durch den Abgasskandal erlitten haben. Die Fahrzeuge haben seit Bekanntwerden der Manipulationen teils massiv an Wert verloren.

Zum Bericht in der NZZ

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