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Cassis-de-Dijon: Meldestelle ohne Nutzen für Konsumenten

Gemäss dem sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip müssen Lebensmittel, die nicht dem Schweizer Gesetz entsprechen, aber irgendwo in der EU auf dem Markt sind, ein Bewilligungsverfahren durchlaufen, um auch in der Schweiz verkehrsfähig zu sein. Diese Bewilligung für sogenannte Cassis-de-Dijon-Fälle soll nun durch eine öffentlich einsehbare Datenbank abgelöst werden. Der Konsumentenschutz ist aus verschiedenen Gründen dagegen: Den Konsumenten bringt eine solche Datenbank nicht mehr Transparenz, hingegen könnten gesundheitsgefährdende Produkte ungeprüft auf den Markt gelangen. Das vereinfachte Verfahren würde auch kaum dazu beitragen, dass günstigere Produkte importiert würden. Da sind andere, effizientere Massnahmen notwendig, um der Hochpreisinsel Schweiz zu Leibe zu rücken.

Dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip sollen Handelshemmnisse abgebaut und damit die Preise gesenkt werden. Bislang hat dieses Prinzip auf dem Schweizer Lebensmittelmarkt nicht sehr viel in Bewegung gebracht. Die Anzahl Gesuche ist bescheiden geblieben, ebenso die Zahl der Produkte, welche es schlussendlich auf den Schweizer Markt geschafft haben. Nun soll das bisherige Bewilligungsverfahren aufgehoben und durch eine öffentlich einsehbare Datenbank ersetzt werden. Der Konsumentenschutz findet das keine gute Idee, obwohl er das Bewilligungsverfahren verschiedentlich kritisiert hat: Das Verfahren ist intransparent – so erfahren die Konsumenten zum Beispiel nicht, welche Produkte eine solche Bewilligung erhalten haben. Auch eine Einsprachemöglichkeit fehlt.

Dennoch plädiert der Konsumentenschutz, das bisherige Verfahren beizubehalten. Denn die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung ist inzwischen weitgehend dem EU Recht angepasst. Es werden folglich nur noch wenige Lebensmittel unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip fallen. Eine besondere Stellung nehmen die Nahrungsergänzungsmittel ein: Diese sind auch in der EU lückenhaft bis gar nicht reguliert. Nahrungsergänzungsmittel können je nach Zusammensetzung aber die Gesundheit gefährden. So mussten bereits solche Produkte vom Schweizer Markt entfernt werden. Deshalb ist es wichtig, dass das Bewilligungsverfahren aufrechterhalten wird und diese Produkte nicht ungeprüft auf den Markt gelangen.

Auch zur Transparenz trägt die Meldestelle kaum bei: Da die Konsumenten auf den Produkten nicht erfahren, dass diese gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip auf dem Markt sind, wird auch niemand die Datenbank konsultieren – abgesehen davon, dass man überhaupt Kenntnis von dieser Meldestelle haben muss. Die Datenbank einzurichten und zu unterhalten ist zudem teuer. Dieses Geld spart man besser.

Schliesslich wird das vereinfachte Verfahren mit der Meldestelle den Konsumenten auch nicht zu tieferen Preisen verhelfen. Denn wie erwähnt, es werden wenige Produkte mehr unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt werden. Will man der Hochpreisinsel Schweiz an den Kragen, muss man anderswo beginnen – nicht bei den Lebensmitteln, sondern bei Kleidern, Kosmetik, Zeitschriften und anderen Gütern des täglichen Bedarfs!