“klein aber gemein” geht an TalkEasy

TalkEasy ist die neuste Empfängerin der Negativ-Auszeichnung klein aber gemein. In ihrem Kleingedruckten sieht die Anbieterin von Telecomdienstleistungen (z.B. Mobil- oder Festnetztelefonieabos) vor, dass sie dem Kunden bei einer vorzeitigen Auflösung des Abovertrags eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 200 Franken in Rechnung stellen kann.
Dies ist aus zweierlei Gründen besonders stossend:
Zum einen wird eine derartige Gebühr zusätzlich zur Abogebühr erhoben. Auf die Abogebühr verzichtet TalkEasy nämlich nicht, auch wenn der Kunde die Telecomdienstleistungen von TalkEasy gar nicht mehr in Anspruch nimmt. Zusammen mit der Bearbeitungsgebühr wird der Kunde somit finanziell doppelt belastet, ohne dass TalkEasy dafür im Gegenzug eine Leistung erbringt.
Zum anderen handelt es sich um eine typische Blackbox-Bestimmung: die Bearbeitungsgebühr kann bis zu 200 Franken betragen. Der Kunde weiss nicht, womit er genau zu rechnen hat. Faire und transparente Geschäftsbedingungen verzichten aber auf Bestimmungen, die vom Anbieter ganz nach seinem Gutdünken angewendet werden können.
Mit dem Negativ-Preis klein aber gemein zeichnet die Stiftung für Konsumentenschutz zusammen mit ihrer Partnerorganisation in der Westschweiz (FRC) sowie der Zeitschrift Beobachter periodisch Anbieter von Produkten und Dienstleistungen aus, die unfaire und einseitig ausgestaltete Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Hier finden Sie sämtliche “Preisträger”: