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Airbnb: Ein kleiner Schritt beim Kleingedruckten

50 Jahre SKS - Ausstellung im KäfigturmDer „klein aber gemein“ Preis für unfaires Kleingedrucktes ging in der dritten Ausgabe an Airbnb. Dieser Preis wird gemeinsam von der Stiftung für Konsumentenschutz, der FRC sowie der Zeitschrift Beobachter für unfaire AGB-Bestimmungen vergeben. Nun hat Airbnb reagiert und Ihre AGB-Bestimmungen (Nutzungsbedingungen, Zahlungsbedingungen usw.) per 19. Juni 2017 angepasst. Es ist erfreulich, dass Airbnb offenbar kritikfähig und an einer konsumentenfreundlicheren Lösung interessiert ist.

 

Bemängelt wurden in erster Linie die folgenden Punkte:

  • Umfang: nicht ganz 120’000 Zeichen umfassen die AGB von Airbnb (ca. 30 A4 Seiten).
  • Darstellung: mehrere Seiten sind in leseunfreundlichen Grossbuchstaben geschrieben.
  • Inhalt: der Text ist sehr detailreich und zum Teil schwer verständlich.

Der Konsumentenschutz hat die aktuellen AGB (Stand: 19. Juni 2017) überprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

  • Die Länge der Nutzungsbedingungen wurde um ca. 5 Seiten gekürzt. Die AGB sind dadurch weniger detailliert und ein bisschen verständlicher.
  • Die Passagen, welche in leseunfreundlichen Grossbuchstaben geschrieben waren, wurden vollständig angepasst. Dies macht die AGB um einiges leserlicher. Nichtsdestotrotz sind die AGB im Vergleich noch immer sehr umfangreich. Der Konsument wird weiterhin Mühe haben, die AGB vollständig durchzulesen und zu verstehen.
  • Auch in der aktuellen Fassung sind noch immer Passagen enthalten, welche sehr kundenunfreundlich sind. Airbnb nimmt sich unter anderem folgende Rechte heraus:
    • Rechnungsbeträge Auf- oder Abzurunden
    • Verzicht des Konsumenten, eine Sammelklage oder ein Musterprozess zu führen.
    • Haftungsrisiko wird soweit wie möglich auf den Konsumenten abgewälzt.