Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

Vorsicht bei Haustürgeschäften mit Medifit

mano suona citofono su muro di mattoni rossiDie Stiftung für Konsumentenschutz hat dank der Wachsamkeit zweier Konsumenten Kenntnis darüber erlangt, dass die in Zug ansässige Matratzenfirma „Medifit“ mit unlauteren Methoden operiert. Dasselbe Unternehmen ist schon einmal durch unseriöse Geschäftsmethoden aufgefallen, indem es durch Haustürgeschäfte akquirierten Kunden das in solchen Fällen gesetzlich verankerte Widerrufsrecht (14 Tage, siehe Online-Ratgeber) verweigern wollte.

Das Ehepaar, von welchem die SKS alarmiert wurde, bestellte vor einigen Monaten zwei Matratzen bei Medifit. Wenig später meldete sich eine Mitarbeiterin der Firma mit der Frage, ob der Chauffeur bei der Auslieferung der Matratzen gleich noch ein neues Produkt vorstellen dürfte. Das Ehepaar willigte ein. Das Angebot, welches den beiden präsentiert wurde: Mit dem Kauf zweier neuer Matratzenauflagen mit angeblich aussergewöhnlichen Eigenschaften sei die Möglichkeit verbunden, durch eine Bewerbung bzw. Bewertung des Produktes zusätzlich je 800 CHF vergütet zu bekommen. Diese Aktion werde finanziell vom Schweizerischen Apothekerverband unterstützt. Als das Ehepaar – durch das unsichere Auftreten des Verkäufers sowie dessen veralteten Unterlagen misstrauisch geworden – nachhakte, reagierte dieser unwirsch. Weil die beiden schlussendlich auf sein Angebot verzichteten, musste der Vertreter unverrichteter Dinge wieder abziehen. Zum Glück – denn der Apothekerverband bzw. PharmaSuisse hatte weder Kenntnis der angeblichen Kollaboration noch wird der Verkauf in irgendeiner Art und Weise unterstützt.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet eine Matratzenfirma („Wir lassen sie himmlisch schlafen“) mit Methoden operiert, welche eher das Potential dazu haben, ihren Kundinnen und Kunden den Schlaf zu rauben.

Die SKS rät deshalb potentiellen Kundinnen und Kunden von Medifit insbesondere beim Abschluss von Haustürgeschäften Vorsicht walten zu lassen und allfällige „Angebote“ unbedingt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Zum Online-Ratgeber Widerrufsrecht