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Versicherungsvertragsgesetz: endlich gehts vorwärts!

AktenordnerDas Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird einer grundlegenden Frischzellenkur unterzogen. Höchste Zeit! Beim VVG handelt es sich um ein über 100-jähriges Gesetz. Die Interessen der Versicherten finden darin noch zu wenig Beachtung. Der nun vorliegende Revisionsentwurf berücksichtigt zumindest einen Teil der von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gestellten Forderungen.  

Die längst überfällige Revision des VVG weist eine lange Leidensgeschichte auf. Vor wenigen Jahren wollte das Parlament nichts vom damaligen Revisionsentwurf wissen und schickte das Geschäft zurück an den Bundesrat.

Der nun am 6. Juli 2016 vom Bundesrat endlich verabschiedete Revisionsentwurf zeigt in die richtige Richtung. Er enthält einige grundlegende Verbesserungen zu Gunsten der Versicherten. Für deren Aufnahme in den Entwurf kämpfte die SKS seit langem. Einzelne Verbesserungen sind insbesondere:

  • Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass die Versicherer die Versicherungsbedingungen nach Gutdünken anpassen können.
  • Die Voraussetzungen für eine Kündigung des Versicherungsvertrages sollen für beide Seite gleich sein.
  • Nach 3 Jahren kann jeder Vertrag unabhängig von der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
  • Der Geschädigte soll ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers erhalten.
  • Insgesamt werden die Versicherer zu mehr Transparenz und aktiver Information verpflichtet.

Die SKS wird sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens und des parlamentarischen Prozess dafür einsetzen, dass die mühsam erkämpften Verbesserungen weiter Bestand haben und nicht klammheimlich aus der Vorlage verschwinden.

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