Schweizer Produkte ohne Schweizer Standard sollen erkennbar werden

Statt eigens für den Schweizer Markt zu produzieren, umzupacken oder neu zu etikettieren, können viele Produkte aus der EU heute dank dem Cassis de Dijon-Prinzip einfacher auf den Schweizer Markt gebracht werden. Der Abbau dieser technischen Hürden gilt auch für Lebensmittel, allerdings müssen diese bewilligt werden, wenn die technischen Vorschriften denjenigen der Schweiz nicht vollständig entsprechen. Eine solche Bewilligung oder Allgemeinverfügung gilt jeweils nicht nur für das einzelne, bewilligte Produkt, sondern für alle Produkte dieser Art.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten kann das verwirrend sein, weil dies auch für Schweizer Produkte gilt: Auch ein Schweizer Sirup kann mit einem Fruchtanteil von 30 Prozent produziert werden, obwohl die Schweizer Vorschriften einen Anteil von 36 Prozent vorschreiben. Damit hier die Täuschungsgefahr kleiner wird, begrüsst die SKS die Revision der entsprechenden Verordnung: Schweizer Produkte mit einem anderen Produktionsstandard müssen gekennzeichnet werden. Wer nicht gemäss dem – oft höheren – Schweizer Standard produziert, soll dies den Kunden gegenüber auch ausweisen müssen. Allerdings ist die Kennzeichnung ziemlich holprig und schwer verständlich: Mit „Hergestellt in der Schweiz nach den technischen Vorschriften der EU“ soll Transparenz geschaffen werden. Für die Konsumentin, den Konsumenten bleibt dennoch offen, ob diese Vorschriften die Deklaration oder die Zusammensetzung betrifft.