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Urteil: Swisscom missbrauchte ihre Marktmacht

Swisscom-LogoDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Swisscom sich beim Wiederverkauf von sogenannten ADSL-Verbindungen wettbewerbswidrig verhalten hat. Das Verfahren reicht ins Jahr 2005 zurück: Damit andere Internetanbieter schnelle Verbindungen via Kupferleitung offerieren konnten, mussten sie diese bei der Swisscom einkaufen. Der Einkaufspreis war hingegen so angesetzt, dass die anderen Anbieter für ihre Kunden keine preislich ­attraktiven Zugänge anbieten konnten.

Mit anderen Worten: Die Konsumenten bezahlten wegen des Verhaltens der Swisscom jahrelang überhöhte Preise für ADSL-Zugänge – die Wettbewerbskommission Weko errechnete eine Summe von 220 Mio Franken, das Bundesverwaltungsgericht reduzierte sie auf 186 Mio Franken.

Die SKS fordert seit vielen Jahren eine Stärkung der Kommunikationskommission Comcom. Es ist für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtig, dass die Comcom frühzeitig eingreifen und Preissenkungen verfügen kann, damit in Zukunft keine langwierigen Verfahren mehr abgewartet werden müssen. 

Die SKS ist besorgt dafür, dass dieser Punkt in die Revision des Fernmeldegesetzes, die demnächst angegangen wird, aufgenommen wird. Dabei muss auch festgelegt werden, dass solches Bussgeld an die KonsumentInnen zurückbezahlt wird, denn dieser Betrag gehört ihnen. Ansonsten besteht weiterhin die Gefahr, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre überhöhte Telekommunikationspreise bezahlen müssen, ohne eine Entschädigung zu erhalten.