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220 Millionen Franken Busse soll die Swisscom wegen ihrem Verstoss gegen das Kartellgesetz bezahlen. Diese Summe haben die Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre hinweg zu viel für ADSL bezahlt – das Geld gehört also eigentlich den Konsumentinnen und Konsumenten.
Das Urteil der WEKO ist für einmal klar und eindeutig und die Busse so, dass sie zeigt, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt: Mit 220 Millionen Franken soll die Swisscom tief in die Tasche greifen. Die Swisscom hat über Jahre überhöhte Preise für ihre Vorleistungen für ADSL-Dienste verlangt. Das bedeutet, dass nicht nur ihre Mitkonkurrenten auf dem ADSL-Markt zu hohe Preise zahlten, sondern schlussendlich die Konsumentinnen und Konsumenten dafür aufkommen mussten. „Die 220 Millionen Franken gehören eigentlich den ADSL-Abonnentinnen und Abonnenten, welche über Jahre zu viel für dieses Angebot bezahlt haben“, betont Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz. Die Summe wird jedoch in der allgemeinen Bundeskasse versickern.
Für die Stiftung für Konsumentenschutz zeigt dieses Beispiel, dass eine Stärkung der zuständigen Wettbewerbsbehörde, der Kommunikationskommission Comcom, dringend notwendig ist: Bislang kann sie nicht von sich aus („ex officio“) eingreifen und Preissenkungen verfügen. Eine diesbezügliche Motion im Ständerat, welche eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes verlangte, wurde lediglich vom Ständerat angenommen. Das Beispiel der Swisscom zeigt jedoch, dass es wichtig ist, dass die Comcom frühzeitig eingreifen kann und nicht jahrelange Verfahren abgewartet werden müssen. Ansonsten besteht weiterhin die Gefahr, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre erhöhte Telekommunikationspreise bezahlen müssen.
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