Zahlungsverkehrsdaten: Postfinance krebst zurück

Letzten Herbst kündigte die Postfinance an, die Zahlungsverkehrsdaten aller Kunden auszuwerten und ihnen entsprechende Angebote von Drittfirmen anbieten. Sie änderte hierfür ihre Teilnahmebedingungen und wollte die Nutzer des Onlinebanking-Portals E-Finance zwingen, diesen zuzustimmen, indem sie die Weiterführung der Onlinebanking-Vertrags von der Zustimmung abhängig machte.
Die Stiftung für Konsumentenschutz schritt engergisch ein und stellte den Postfinance-Kunden einen Musterbriefe zur Verfügung, um sich die Auswertung ihrer persönlichen Zahlungsverkehrsdaten zu wehren.
Nach Verhandlungen mit der Datenschutzbehörde (EDÖB) muss die Postfinance nun zurückkrebsen: Sie darf die Zustimmung zur Auswertung der Zahlungsverkehrsdaten nicht von der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen abhängig machen. Alle Kundinnen und Kunden, die den neuen Teilnahmebedingungen fürs E-Finance im Herbst bereits zugestimmt haben, werden ausdrücklich angefragt, ob sie in Zukunft Angebot von Dritten erhalten möchten oder nicht.
Wir begrüssen diese Entwicklung sehr und werten sie als Erfolg der Konsumentenschutz-Organisationen, die sich sehr schnell und heftig öffentlich gegen die anmassende Vorgehensweise der Postfinance zur Wehr gesetzt hatten.