Swissness darf nicht vertagt und verwässert werden!

Die Rechtskommission des Nationalrates will die Swissness-Vorlage auf die lange Bank schieben und sie erst noch stark verwässern: Die SKS ist enttäuscht über die heutige Kommissionsmotion, welche die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ausblendet. Auch die “Vereinfachungen” der Ausführungsverordnungen gehen zulasten einer verlässlichen und starken Swissness-Vorlage, wie sie die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die Wirtschaft zurzeit besonders notwendig hat.
So sollen auch Rohstoffe, welche nicht in der Schweiz angebaut werden können wie etwa Kaffeebohnen, mit “Herkunft Schweiz” bezeichnet werden können, wenn wichtige Verarbeitungsschritte in der Schweiz passieren. Zudem sollen auch Produkte aus grenznahen Gebieten als Schweizer Rohstoffe gelten, obwohl dort zum Teil nicht einmal nach Schweizer Gesetzgebung produziert wird.
Die SKS zählt darauf, dass der Bundesrat sich nicht vom Kurs abbringen lässt und die Vorlage so rasch wie möglichunv erwässert in Kraft treten lässt.
Kommissions-Mitteilung