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Widerrufsrecht: Schweiz hinkt massiv hinten nach

widerrufsrechtAm Ende der Sommersession wird der Ständerat beraten, ob den Konsumentinnen und Konsumenten im Fernabsatzgeschäft auch ein Widerrufsrecht eingeräumt werden soll: Angesichts der boomenden Absätze über Telefon- und vor allem Internetverkäufen ist dies ein dringendes Anliegen, welches längstens eingeführt sein sollte.  Realität ist dieses Widerrufsrecht im europäischen Raum, in Deutschland wird es im Juli sogar noch erweitert.Bislang hatte jeder Konsument in Deutschland ein 14-tägiges Rückgaberecht von Online-Bestellungen, außer bei Downloads. Diese Lücke wird nun auch geschlossen, denn die Rückgabe von Download-Software und -Spielen, Apps oder etwa Streaming-Filmen wird nun ausdrücklich gesetzlich geregelt. Bislang weigerten sich viele Anbieter, einen Widerruf zu akzeptieren oder den Kaufpreis zu erstatten. Das ändert sich in Deutschland mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte.

In der Schweiz läuft das anders: Am 18. Juni wird der Ständerat darüber beraten, ob das Widerrufsrecht für Online-Käufe grundsätzlich eingeführt wird. Es dauert im besten Fall also noch Jahre, bis die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sich auf ein solches Recht berufen können. Umso wichtiger ist es, dass sich der Ständerat nun klar zur Stärkung der Konsumentenrechte bekennt und dem Widerrufsrecht zustimmt.

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