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Stromabkommen: Ja – aber mit effektivem Konsumentenschutz

Die Schweiz hat die Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) über das Stromabkommen abgeschlossen. Nun steht die innerstaatliche Umsetzung an. Der Konsumentenschutz fordert klare Regeln, damit Haushalte künftig vor unfairen Strompreisen und Praktiken geschützt werden.

Das Parlament hat mit der Beratung des Stromabkommens begonnen. Das Abkommen ist Teil des Pakets «Bilaterale III» und soll der Schweiz endlich einen geregelten Zugang zum europäischen Strommarkt verschaffen.

Warum das Abkommen wichtig ist

Heute ist die Schweiz zwar technisch eng ans EU-Netz angebunden, politisch aber weitgehend ausgeschlossen. Diese Abkopplung birgt Risiken für die Versorgungssicherheit. Der Alleingang im Strommarkt würde die Schweiz wegen des Ausbaus der Reservekraftwerke zukünftig teuer zu stehen kommen und zu höheren Strompreisen führen. Das geplante Stromabkommen sorgt nun für einen gleichberechtigten Zugang zum EU-Strommarkt und macht den Handel insgesamt planbarer. Zudem soll es den Strommarkt öffnen. Haushalte könnten so künftig ihre Stromanbieterin frei wählen. Wer möchte, bleibt in der Grundversorgung, wer wechseln will, kann dies tun und später jederzeit zurückkehren.

Jetzt geht’s ans Eingemachte

Der Bundesrat hat dem Parlament bereits eine Vorlage zur Umsetzung vorgelegt. Aus Sicht des Konsumentenschutzes fehlen darin jedoch wichtige Elemente, um Konsument:innen ausreichend zu schützen und die Energiewende voranzutreiben:

  • Regulierte Grundversorgung: Die Grundversorgung muss Haushalte zuverlässig schützen. Deshalb braucht es eine jährlich festgelegte Preisspanne, die verhindert, dass Stromtarife gerade in Krisenzeiten stark ansteigen. Der Strommix muss zudem so ausgestaltet sein, dass die Ziele für erneuerbare Energien in der Schweiz erreicht werden.
  • Verbot von aggressivem Marketing: Haustürgeschäfte oder unerwünschte Werbeanrufe müssen von Anfang an verboten werden, damit Konsument:innen nicht durch Druck oder Irreführung zu unvorteilhaften Verträgen gedrängt werden.
  • Einheitliche, verständliche Stromverträge: Die Stromverträge müssen klar und verständlich sein. Einheitliche Vorgaben sollen für Transparenz sorgen und verdeckte Kosten oder missverständliche Klauseln verhindern.
  • Starke Ombudsstelle: Es braucht eine unabhängige und gut finanzierte Beratungsstelle, damit Konsument:innen ihre Rechte wirksam durchsetzen können. Die Finanzierung muss verursachergerecht durch die Stromanbieterinnen erfolgen.
  • Sanktionen bei Fehlverhalten: Wenn Stromanbieterinnen gegen Regeln verstossen, muss die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) als Aufsichtsbehörde Sanktionen verhängen können, damit Anbieterinnen die Regeln einhalten und sich unfairen Praktiken nicht lohnen.

Wie geht es weiter?

Das Parlament wird nun über das Abkommen beraten. Eine allfällige Volksabstimmung ist frühestens im Jahr 2027 zu erwarten und bis zu einer konkreten Umsetzung wird noch einige Zeit vergehen. Für den Konsumentenschutz ist jedoch klar: Damit Haushalte vor überhöhten Preisen und unfairen Marktpraktiken geschützt werden, muss das Parlament bereits jetzt griffige und verbindliche Massnahmen im Gesetz verankern.

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