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Holzdeklaration: nicht unter den Sparhammer

Die Holzdeklaration soll bleiben – der Nationalrat hat heute wie der Ständerat beschlossen, dass die Deklarationspflicht im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP 27) nicht aufgehoben werden soll. Der Spareffekt wäre ohnehin minimal gewesen, der Transparenzverlust hingegen hoch. Der Konsumentenschutz hat sich deshalb für die Beibehaltung eingesetzt und begrüsst den Erfolg.

2027 will der Bund insgesamt 1,714 Milliarden Franken sparen, die beiden nächsten Jahre nochmals 300 bis 400 Millionen Franken mehr. Um das zu erreichen, sollte unter anderem auch die Holzdeklaration abgeschafft werden. Die Einsparung für den Bund wäre minimal gewesen, hätten die Konsument:innen aber wichtige Informationen gekostet. Ob Buchenholz aus der Schweiz, Skandinavien oder Polen kommt, ist für Konsument:innen aufschlussreich und für viele entscheidungsrelevant. Ebenso, wie manche wissen möchten, ob in ihrer Grillkohle Tropenholz steckt oder nicht.

Preisdämpfende Massnahme? Wohl kaum

Besonders abwegig erschien die Begründung für die Sparmassnahme. Konsument:innen würden auch davon profitieren, da die Branche die Entlastung als Preisdämpfung an Kund:innen weiterreichen würde – eine sehr «optimistische» Einschätzung. Der Konsumentenschutz hat sich für die Beibehaltung stark gemacht und ist erleichtert, dass sich das Parlament für den Erhalt der Holzdeklaration entschieden hat.

Dies ist nicht der erste Versuch, die Holzdeklaration zu kippen. Bereits 2019 verhinderte der Konsumentenschutz gemeinsam mit anderen Organisationen einen Rückbau der wichtigen Deklarationspflicht.