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Unfaire Sanktionen: Vorsicht bei diesen Krankenkassen

Vier der zehn grössten Krankenkassen setzen bei ihren Sparmodellen immer noch auf einschneidende Sanktionen ohne Vorwarnung. Besonders die Helsana fällt dabei negativ auf: Versicherte müssen bei allen Sparmodellen Sanktionen bereits ab dem ersten Verstoss befürchten. Angemessen ist aus Sicht des Konsumentenschutzes, mit Erinnerungen auf erste Verstösse zu reagieren und erst beim dritten Vergehen zu Sanktionen zu greifen. Dass dies möglich ist, zeigen neu alle Modelle der Concordia und der Sanitas sowie weiterhin die Groupe Mutuel.

Drei Viertel der Bevölkerung sind in einem Krankenkassen-Sparmodell wie Telmed, Hausarzt oder HMO versichert. Wenn Versicherte die festgelegten Richtlinien nicht einhalten und beispielsweise vor einer Behandlung vergessen, ihre Hausärzt:in zu kontaktieren, drohen ihnen Sanktionen. Es kann zu einer Umteilung ins teurere Standardmodell kommen, oder die Behandlungskosten werden nicht übernommen. Beides kann rasch teuer werden. Der Konsumentenschutz vergleicht jährlich das Kleingedruckte (die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB) der zehn grössten Krankenkassen.

«Wir begrüssen, dass sich die AVB seit dem letzten Vergleich insgesamt verbessert haben und es keine Verschlechterungen gegenüber dem Vorjahr gibt», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Krankenkassen, die immer noch Sanktionen ohne Vorwarnung vorsehen, müssen ihre AVB dringend anpassen. Es ist unverständlich, weshalb die Helsana, als eine der grössten Versicherungen, weiterhin an ihren sehr unfairen Bestimmungen festhält.»

Wie sich die AVB unterscheiden
Eine Analyse der zehn grössten Krankenkassen zeigt:

Einige Krankenkassen setzen in Sparmodellen weiterhin auf einschneidende Sanktionen ohne Vorwarnung. Dazu gehören:

Modelle mit etwas faireren Sanktionen bieten unteranderem:

Die fairsten Sanktionen weisen alle Modelle der Concordia, Sanitas und Groupe Mutuel auf:

AVB-Bestimmungen sind rechtlich bindend

AVB-Bestimmungen sind verbindlich und nicht nur Empfehlungen. Einige Krankenkassen geben an, dass sie die Regeln in der Praxis weniger streng umsetzen. «Versicherte können sich nicht auf die willkürliche Praxis einer Krankenkasse verlassen. Die AVB sind die einzige rechtlich bindende Grundlage», sagt Sarah Lengyel, Leiterin Gesundheit des Konsumentenschutzes.

Empfehlung für Konsument:innen

Beim Abschluss von Sparmodellen sollten Versicherte nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die AVB der Sparmodelle prüfen. Der Fairness-Check des Konsumentenschutzes zeigt, welche Krankenkassen welche Sanktionen vorsehen. So können Versicherte besser einschätzen, welches Sparmodell sowohl preislich attraktiv als auch fair gestaltet ist.

Zum Fairness-Check (AVB-Vergleich)
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