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Tarifwechsel von TARMED zu TARDOC – aber mit Kostenkontrolle

Die Ablösung des längst veralteten Ärztetarifs TARMED durch TARDOC bietet endlich die Möglichkeit, die medizinische Grundversorgung und ambulante Behandlungen nachhaltig zu stärken. Der Konsumentenschutz warnt jedoch: Ohne ein wirksames Monitoring und ohne Sanktionen beim Überschreiten des festgelegten Kostendachs drohen weiterhin Prämienerhöhungen und damit eine noch grössere finanzielle Belastung für die Versicherten. Bereits heute stemmt die Bevölkerung weltweit den höchsten Anteil für Gesundheitsausgaben selbst. Die jahrelang verzögerten Verhandlungen legen nahe, dass für jeden Tarifpartner ausschliesslich das finanzielle Interesse im Zentrum steht.

Es war eine Dauerbaustelle: Nach jahrelangen Verzögerungen wird nun der längst veraltete Ärztetarif TARMED mit Einzelleistungsvergütungen zugunsten von TARDOC und Pauschaltarifen abgelöst: Diese überfällige Neuerung bietet endlich die Möglichkeit, die medizinische Grundversorgung und ambulante Behandlungen nachhaltig zu stärken. Zudem sollten die Haushalte nicht weiter belastet werden, da die Kostenneutralität eine zwingende Voraussetzung beim Tarifwechsel ist. Dies ist zentral, weil die direkte Kostenbeteiligung der Haushalte 2023 erstmals die Schwelle von 20 Milliarden Franken überschritten hat. Bereits 2023 gab jede fünfte Person an, aus finanziellen Gründen auf einen Arztbesuch verzichtet zu haben – ein Wert, der im internationalen Vergleich alarmierend hoch ist. Gemäss den jüngsten Schätzungen des Bundesamtes für Statistik dürften die Gesundheitskosten 2024 erneut um über 3 Prozent steigen. Vor diesem Hintergrund ist klar: Die Modernisierung des Tarifs darf unter keinen Umständen das festgelegte Kostendach überschreiten. Aufgrund der schleppenden und stockenden Verhandlungen über viele Jahre ist zu befürchten, dass jeder der Tarifpartner auch vom neuen System maximal profitieren will. Die Auswirkungen der Tarifänderungen müssen deshalb streng kontrolliert werden.

Für mehr Kostentransparenz: BAG muss Tarifstrukturen prüfen
Der kürzlich veröffentlichte Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle deckt erschreckende Lücken bei den bisherigen ambulanten Tarifen auf und macht deutlich, dass der Bund seine bestehenden Kompetenzen bislang nicht vollumfänglich nutzt. Es fehlen unabhängige Instrumente, um Tarifstrukturen regelmässig auf ihre Kosteneffizienz hin zu überprüfen und bei Abweichungen anzupassen. Der Konsumentenschutz verlangt daher, dass das BAG sicherstellt, dass alle Tarifstrukturen periodisch auf ihre Kostenrealität überprüft werden. Sollten die Tarifpartner ihrer Prüfpflicht nicht nachkommen, muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) externe Gutachten oder Prüfungen in Auftrag geben. Zudem muss der Bund Sanktionen für Leistungserbringer bereithalten, welche das festgelegte Kostendach nach dem Tarifwechsel systematisch überschreiten.

Klare Instrumente für eine bezahlbare Gesundheitsversorgung
Nur mit verbindlichen Regeln und Transparenz lässt sich die Kostenexplosion stoppen. Die folgenden Massnahmen sind unerlässlich, um den Anstieg der Gesundheitskosten wirkungsvoll zu begrenzen und Fehlanreize auszuschalten:

  • Monitoring und Interventionsrechte
    Laufende Kontrolle aller Tarifanpassungen mit klaren Eingriffsmöglichkeiten, damit Mehrkosten sofort korrigiert werden können. Gleichzeitig gilt es, Über-, Fehl- oder Unterbehandlungen zu vermeiden. Auch hier braucht es Interventionsmöglichkeiten, damit Leistungserbringer wie Spitäler oder Arztpraxen u.a. nicht auf Mengenausweitung setzen können.
  • Verpflichtung zu elektronischem Patientendossier (EPD)
    Eine konsequente Nutzung des EPD ist unerlässlich, damit relevante Gesundheitsdaten ausgewertet und ein wirksames Monitoring überhaupt möglich wird. Nur so können Versorgung, Qualität und Kosten systematisch überprüft und gezielt gesteuert werden.
  • Transparente Abrechnungen und Prüfung
    Verständliche Arzt- und Spitalrechnungen sowie eine unabhängige Prüf­stelle, die Plausibilität und Korrektheit aller Rechnungen garantiert.