Ernährungsstrategie 2025-2032: Eine gute Grundlage – auf die Umsetzung kommt es nun an
Rund 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 43 Prozent der Erwachsenen in der Schweiz sind übergewichtig oder fettleibig. Die neue Ernährungsstrategie 2025-2032 des Bundes legt den Fokus auf die Gesundheitsförderung und die Nachhaltigkeit. Der Konsumentenschutz begrüsst die Strategie, die wichtige Missstände anspricht und verbessern will. Für den Konsumentenschutz ist es zentral, dass die Umsetzung der Strategie konkret und vor allem verpflichtend ist. Freiwillige Massnahmen führen nicht zum Ziel, das hat die Vergangenheit gezeigt.
Es sind nicht nur die fehlende Bewegung und mangelndes Ernährungswissen, welche dazu geführt haben, dass die Schweizer Bevölkerung mit Übergewicht kämpft. Die Anreize zu ungesunder Ernährung sind überall im Alltag präsent. Hochverarbeitete Lebensmittel, versteckter Zucker oder Fette, Dauerbewerbung von ungesunden Lebensmitteln – es liessen sich viele Gründe aufzählen, die dazu führen, dass mehr als jedes zehnte Kind und fast die Hälfte der Erwachsenen übergewichtig oder sogar fettleibig sind.
Das zeigt den grossen Handlungsbedarf und die Verantwortung, welche die Behörden, die Politik und die Lebensmittelindustrie in Bezug auf eine gesündere Ernährung haben. Der Konsumentenschutz begrüsst die Stossrichtung der neuen Ernährungsstrategie 2025-2032. Sie setzt vier Schwerpunkte: Information und Bildung, das Ernährungsumfeld, Koordination sowie Monitoring und Forschung. Zudem wird die Nachhaltigkeit des Ernährungssystems besser einbezogen.
Der Aktionsplan muss konkret sein
Die Stossrichtung der Strategie in diesen vier Bereichen stimmt. Ob die Strategie Wirkung erzielen wird, wird der Aktionsplan zeigen. Dieser wird bis Ende Jahr ausgearbeitet und soll die konkreten Massnahmen und messbaren Ziele zur Strategie beinhalten. Ohne verpflichtende Vorgaben wird das Projekt jedoch wirkungslos verpuffen, befürchtet der Konsumentenschutz. Insbesondere bei der Ernährungsumgebung – welche unter anderem das Lebensmittelangebot, Preise, Qualität oder Werbung umfasst – braucht es wirksame und verpflichtende Ansätze. Freiwillige Massnahmen zeigen wenig bis keine Wirkung, das hat die Vergangenheit gezeigt:
- In der Erklärung von Mailand haben sich inzwischen 24 Lebensmittelhersteller zu einer Reduktion von Zucker verpflichtet. Diese Reduktion geht allerdings quälend langsam voran, viele Firmen haben sich der freiwilligen Aktion nicht angeschlossen.
- Kinder werden weiterhin einer Flut von Werbung ausgesetzt, fast ausschliesslich für ungesunde Produkte. Freiwillige Einschränkungen der Werbung zeigen keinen Effekt. Es muss deshalb eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die gröbsten Auswüchse der Bewerbung von ungesunden Kinderlebensmitteln eingeschränkt werden können. Dies gilt nicht nur für die Produktaufmachung, sondern soll auch die sozialen Medien und Influencer:innen umfassen, welche über diese Plattformen Kinder und Jugendliche unkontrolliert beeinflussen.
- Der Nutri-Score ist eine freiwillige Nährwertkennzeichnung, welche die Zusammensetzung eines Lebensmittels mit einer farbigen Kennzeichnung auf einen Blick erkennen lässt. Nachdem die Kennzeichnung Fahrt aufgenommen hat, verliert sie nun wieder an Bedeutung, weil sich wichtige Anwenderinnen wie die Migros wieder zurückziehen.
Diese Beispiele zeigen, dass kaum Fortschritte zu erzielen sind, wenn man auf freiwillige Verpflichtungen setzt. Der Konsumentenschutz ist überzeugt, dass es eine andere Gangart braucht. Denn lässt man der Lebensmittelindustrie, den Produzent:innen und dem Detailhandel weiterhin freie Hand, gestaltet der Bund die Ernährungspolitik durch Nichtstun. Dies ist allerdings einseitig zum Nachteil der Konsument:innen. Der Konsumentenschutz erwartet deshalb einen Aktionsplan, der diesen Namen verdient.
