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Versicherungslücken bei Balkon-Solaranlagen: Nicht alle Versicherungen decken Schäden ab

Kleine Solaranlagen boomen: Doch wer haftet, wenn ein Solarpanel herunterfällt und jemanden verletzt? Eine Umfrage des Konsumentenschutzes zeigt, dass nur acht von zwölf Versicherungen bestätigen, die Schäden von Balkon-Solaranlagen abzudecken. Bei vier Versicherungen (Zurich, Vaudoise, CSS und Simpego) ist die Schadensdeckung unklar, weshalb der Konsumentenschutz zur Vorsicht rät.

Sogenannte «Plug&Play-Solaranlagen» können einfach und ohne professionelle Hilfe in Betrieb genommen werden. Kein Wunder sieht man immer öfters Balkon-Solaranlagen an Schweizer Häusern. Gerade für Mieter:innen ist eine kleine Solaranlage an ihrem Balkon die einzige Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren. Ungeklärt war bisher die Frage, ob die Haftpflichtversicherungen den Schaden von Dritten übernehmen, wenn eine Anlage herunterfällt.

Vorsicht bei diesen vier Versicherungen

Acht von zwölf Versicherungen geben an, dass bei ihrer Standard-Police Schäden durch herabfallende Balkon-Solaranlagen gedeckt sind: AXA, Baloise, Allianz, Mobiliar, Helvetia, Migros-Versicherungen, Emmental Versicherungen und Generali. Die anderen vier Versicherungsgesellschaften (Zurich, Vaudoise, CSS und Simpego) reagieren nicht auf die Anfragen. Der Konsumentenschutz rät deshalb bei diesen vier Versicherungen zur Vorsicht.

Abklärungen mit Vermietenden und Versicherung treffen

Die Verantwortung für Fassaden, Dächer und sonstige Aussenflächen eines Hauses liegt grundsätzlich bei den Vermieter:innen – so auch Balkongeländer. Sollte eine Balkon-Solaranlage herunterfallen und einen Schaden verursachen, haften die Vermietenden. Allerdings werden Vermieter:innen oder deren Haftpflichtversicherung wohl Forderungen an die Miter:innen respektive deren Haftpflichtversicherung weiterreichen (Regress). Daher ist es für Mietende besonders wichtig, dass sie sich auf ihre Haftpflichtversicherung verlassen können. Grundsätzlich ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn eine schriftliche Vereinbarung zwischen Miter:in und Vermieter:in über die Haftung bei Balkon-Solaranlagen abgeschlossen wird.

Genauere Informationen dazu und weitere Tipps, was Sie sonst noch beim Einrichten und Betreiben von Balkonsolaranlagen beachten sollten, finden Sie in unserem Online-Ratgeber:

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