Bruchlandung für «klimaneutrale» Helikopterflüge

Drei Beschwerden wegen Greenwashing, und alle drei wurden gutgeheissen: Die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK stimmt auch der dritten Beschwerde des Konsumentenschutzes zu. Das Helikopterunternehmen «EliteFlights» soll seine Flüge nicht als klimaneutral anpreisen. Wird der Werbespruch nicht entfernt, muss das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gegen diese Konsumententäuschung vorgehen. Darüber hinaus sind Regeln zur Verwendung von «green claims» dringend notwendig.
Das Unternehmen «Elite Flights» behauptete auf seiner Webseite: «Klimaneutraler Helikopterflug – mit uns fliegen sie 100% klimaneutral». Der Konsumentenschutz erachtet solche Behauptungen als täuschend. Er reichte im Sommer 2023 sowohl Beschwerde beim SECO als auch bei der SLK ein.
Die SLK informiert im heute publizierten Beschluss, dass sie die Beschwerde gutheisst. Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, kommentiert den Entscheid erleichtert: «Die Behauptung eines Unternehmens, seine Helikopterflüge seien klimaneutral, ist absurd. Die SLK hat dies nun anerkannt und bestätigt.» Bereits die Beschwerden gegen Kübler Heizöl und Hipp, einem Hersteller von Babynahrung, hat die SLK gutgeheissen.
Ball liegt beim Bund
Elite Flights hat den Werbespruch inzwischen zwar angepasst und wirbt mit «”klimaneutraler” Helikopterflug». Für den Konsumentenschutz ist klar: Damit ist die Elite Flights der Aufforderung der SLK nicht nachgekommen, weshalb das SECO handeln muss. Das SECO kann bei Verstössen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Strafanzeige und Zivilklage einreichen, wenn Kollektivinteressen betroffen sind. Nachdem über 1000 Meldungen beim SECO eingegangen sind, muss dieses handeln und zeigen, dass der Bund konsequent gegen Greenwashing vorgeht. Denn ein Gesetz bleibt toter Buchstabe, wenn eine wirksame Durchsetzung fehlt.
Klimaversprechen: Inflationär und verwirrend
Konsumentinnen und Konsumenten sind sich den ökologischen Konsequenzen ihres Konsumverhaltens immer stärker bewusst. Das nutzen Unternehmen aus und werben inflationär mit Klima-Claims. Ihnen kommt dabei zugute, dass diese Claims nicht reguliert sind und die Konsumentinnen und Konsumenten deshalb nicht wissen können, was hinter den «grünen» Begriffen steckt. Dies zeigt auch eine von der Verbraucherzentrale Bundesverband in Auftrag gegebene Studie. Stalder meint: «Solange keine einheitlichen und verbindlichen Regeln gelten, werden die Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt.»
Regeln sind nötig
Die Zeichen der Zeit hat auch das Schweizer Parlament erkannt und innerhalb des neuen CO2-Gesetzes (siehe S. 77) einer Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG) zugestimmt. Fortan handelt unlauter, wer «Angaben über sich, seine Waren, Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.» Das Problem: Bisher liegen keine allgemein akzeptierten Methoden zur Messung der Nachhaltigkeit oder Sicherung ihrer Durchführung vor. Solange solche Methoden fehlen, ist nach Ansicht des Konsumentenschutzes Werbung mit Klimaneutralität und Nachhaltigkeit irreführend und verstösst gegen das UWG. Das EU-Parlament hat letzte Woche grünes Licht für eine Richtlinie gegeben, die Grünfärberei und irreführende Produkteinformation verbietet. Für Stalder ist darum klar, dass die Schweiz wie die EU konsequent gegen Greenwashing vorgehen und einheitliche Regelungen und Methoden entwickeln muss: «Nur so endet die Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz.»