Aufweichung der Gesamtbetrieblichkeit im Bio-Landbau
Verwässerung des Bio-Gedankens
Seit Jahren geniessen Schweizer Bio-Produkte ein grosses Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Mit der Aufweichung der Gesamtbetrieblichkeit im Bio-Landbau wird dieses Vertrauen auf’s Spiel gesetzt. Die Stiftung für Konsumentenschutz bedauert den Entscheid des Nationalrates sehr.
Die Gesamtbetrieblichkeit ist ein grosser Pluspunkt des Schweizer Bio-Landbaus, damit heben sich die Schweizer Richtlinien wesentlich von denjenigen der EU ab. Mit dem heutigen Entscheid des Nationalrates wird dieser zentrale Grundsatz der Bio-Richtlinien aufgeweicht und verwässert.
Die SKS bedauert diesen Entscheid sehr:
- Die Kontrolle der Betriebe wird aufwändiger und unsicherer.
- Die Führung eines Betriebes gemäss konventionellen und biologischem Landbau ist äusserst anspruchsvoll.
- Das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten wird auf’s Spiel gesetzt. Bisher schnitten biologische Produkte bei Kontrollen und Test fast durch’s Band sehr gut ab.
- Allfällige biologische Produkte, welche nicht mehr den Anforderungen der Bio-Produktion entsprechen, und entsprechende Schlagzeilen machen, werden dem gesamten Bio-Landbau erheblichen Schaden zufügen.
- Der Entscheid kommt einem Präjudiz gleich – damit werden die Türen geöffnet für weitere Ausnahmen und eine weitere Verwässerung des Bio-Gedankens. Diesen Überlegungen hat weder der Ständerat noch heute der Nationalrat die gebührende Beachtung geschenkt. Die SKS bedauert dies und erachtet dies als einen Rückschritt auf dem Weg zu einer ökologischen, nachhaltigen Landwirtschaftspolitik.